Gestern erst haben wir noch über die 20 verteilten Lizenzen für Sportwetten in Deutschland geschrieben. Heute schon heißt es etwas ganz anderes im Netz. Das Hessische Innenministerium hat wohl seine Unfähigkeit bei der Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags (GSV) zugegeben. Denn dieser verhindert nun nicht das illegale Glücksspiel, da die Angebote auch vorher schon zahlreich im Netz standen. Glücksspielexperte Hans Jörn-Arp fordert deshalb die sofortige Änderung nach dem Vorbild Schleswig-Holsteins.
„Das Bundesland, das vom Glücksspielkollegium mit der Vergabe der 20 Konzessionen beauftragt wurde, hat die Fahnen gestreckt. Deutlicher als der Hessische Innenminister in der Antwort auf eine Kleine Anfrage zur Verfahrensgestaltung und Verfahrensdauer (Drucksache 19/446) kann man das Scheitern dieses Vertrages nicht formulieren“, erklärte Arp heute gestern.
Arp nimmt dabei auf dieses Schreiben Bezug: „Die zahlenmäßige Begrenzung der Konzessionen hat sich als höchst kompliziert, streitanfällig und langwierig erwiesen. Vor allem hat es jedoch das Ziel nicht befördert, das illegale Sportwettenspiel einzudämmen, sondern im Gegenteil diesem Ziel geschadet. Durch das aufwendige, außerordentlich zeitintensive und juristisch vielfach angegriffene System der begrenzten Konzession wird zwischenzeitlich das Sportwettenspiel im illegalen Bereich immer umfangreicher, ohne dass hiergegen ernsthaft eingeschritten werden kann.“
Da braucht man eigentlich nichts mehr zu sagen. Dennoch hat man sich um die Vergabe der 20 Lizenzen gekümmert, welche nur einen Bruchteil abgedeckt haben.