Während die Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrages immer noch auf sich warten lässt, gibt es weiterhin Ungereimtheiten bezüglich der Werberichtlinien für Sportwettenanbieter. Im Fall des FC Schalke hat man sich nun für den Fußball entschieden und die Anklage abgewehrt. Der Bundesligaverein darf nun weiterhin Werbung auf seiner Website einbinden, die einen direkten Bezug zu Sportwetten herstellt.
Zuvor hatte die Regierung von Mittelfranken ein Werbeverbot erteilt. Das Verwaltungsgericht Ansbach hob dieses nun wieder auf. Seit 2011 wurde Schalke zu einem Verbot gezwungen und hätte bei Verletzung 10.000 Euro Zwangsgeld zahlen müssen.
Schon damals war der vorherige Glücksspielstaatsvertrag gegen das Werben von Sportwettenanbietern im Internet. Schalke hatte auf stur gestellt und beließ die Werbung auf der Seite. Schließlich war ein Vertrag geschlossen worden, den es zu erfüllen galt. Die genaue Urteilsbegründung gibt es erst in einigen Wochen. Selbst dann ist noch nicht ausgestanden, die Regierung kann immer noch Einspruch erheben und zum nächst höheren Gericht gehen.
Dies ist nur ein Beispiel, welches zeigt, wie undurchsichtig die tatsächliche Umsetzung des GSV ist. Die Behörden wittern hohe Bußgelder, die schnell verhängt und nur schlecht begründet werden.