Mit jedem Tag, an dem es wieder keinen sichtbaren Fortschritt bei der Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrages gibt, machen sich Politiker und Behörden immer mehr zum Gespött der Branche. Es werden auch immer mehr Personen involviert, welche die Lage analysieren und die Mehrheit spricht sich dafür aus, dass das Gesetz in seiner Form den EU-Richtlinien sehr stark wiederspricht.
Dr. Christian Koenig ist der Direktor im Zentrum für Europäische Integrationsforschung und hat zusammen mit Matti Meyer, einem Experten für Wettbewerbs- und Regulierungsrecht, den Vertrag genau unter die Lupe genommen. Ihre Schlussfolgerung ist, dass der Glücksspielstaatsvertrag nicht die Einheitlichkeit innerhalb der EU anstrebt, wie sie vorgesehen ist.
Dieser Ansicht ist auch Juristin Bettina Brenner. Der seit 1. Juli 2012 wirksame Vertrag, musste schon im Vorfeld mehrmals geändert werden. Dabei sollte eine Orientierung am dänischen Vorbild erfolgen, welches mittlerweile schon mehrere Lizenzen für alle Bereiche des Glücksspiels ausgesprochen hat.
Das Regulierungsdurcheinander wurde perfekt, als man beschlossen hatte, den Alleingang Schleswig-Holsteins rückgängig machen zu wollen. Da aber dort bereits 25 Sportwettenlizenzen und weitere 23 für Online Casinos verteilt worden sind, ist ein Rückschritt technisch gar nicht mehr möglich.
Nach Ansicht der Experten, gehören der Staatsvertrag und die 16 Bundesländer auf den Prüfstand, weil dir Kohärenzpflicht keinesfalls eingehalten wird.