Das Wirken des neuen Glücksspielstaatsvertrages führt dazu, dass viele Anbieter von Sportwetten mit ihren illegalen Aktivitäten aufgedeckt werden. Im Ausland sitzende Unternehmen können dabei nur schlecht haftbar gemacht werden, dafür aber ihre Kooperationspartner. So geschehen bei Hertha BSC, der sich als Sponsor den Sportwetten-Anbieter „cashpoint“ ausgesucht hatte.
Trotz mehrmaliger Unterlassungsklagen, hatte man bis zuletzt die Werbung an den Banden im Stadion bestehen lassen. Vermutlich, um einer Vertragsstrafe durch cashpoint zu entgehen. Die Polizei ermittelt jetzt aber wegen Verletzung des Glücksspielstaatsvertrages. Weitere Details sind dazu nicht bekannt.
Gegen die Unterlassung der Bandenwerbung hat sich aber auch das Landesamt für Bürger und Ordnungsangelegenheiten eingemischt und für die Saison 2011/12 ein Bußgeld von 50.000 Euro bewirkt. "Wir haben Einspruch gegen das Zwangsgeld von 50.000 Euro eingelegt. Daraufhin ist es zurückgenommen worden“, erklärt Finanzchef Ingo Schiller vom Hertha BSC. Die aktuellen Ermittlungen durch das Landeskriminalamt wären Schiller nicht bekannt.
Nun stellt sich bei vielen die Frage, was denn noch rechtmäßig ist und wo man als Sportwettunternehmen Abstand nehmen sollte? Der neue Staatsvertrag geht hierbei zu wenig ins Detail, sodass man nun die EU Kommission zu einer Stellungnahme aufgefordert hat. Sie gab schließlich grünes Licht für den Vertrag.