Die Überwachung von Casino Mitarbeitern ist zum Alltag geworden, teilweise sogar per Gesetz verordnet. Dennoch nehmen es nicht alle Casinos so genau damit. Dadurch war es einer Dealerin im April möglich, einen bestimmten Spieler beim Roulette immer wieder gewinnen zu lassen. In einem unbeobachteten Moment schob sie die Chips von ihm auf die richtige Zahl. Dadurch erlitt das Casino rund 5.000 Euro Verlust. Erst als es einem anderen Spieler auffiel und dieser sich beschwerte, führte man die Videoüberwachung auf den Tisch der Dealerin. Nun müssen sie und der Spieler sich vor Gericht verantworten.
Solche und andere Geschehnisse lösen immer wieder Diskussionen zur Videoüberwachung in Casinos aus. Zum einen möchte man den Mitarbeitern das Vertrauen schenken, zum anderen geht es um viel Geld. In den Medien gibt es diesbezüglich etwas über die „Neue Deutsche Spielcasino GmbH & Co. KG“ zu lesen. Ein Berliner Gericht entschied, dass nur eine „aktive“ Überwachung erlaubt sei. Die Auswertung der Aufzeichnungen sei nur dann erlaubt, wenn ein Verdacht gegen einen Mitarbeiter besteht. Schließlich sollen sie nicht dafür genutzt werden können, um unberechtigte Vorwürfe auszusprechen.
Im § 10 des Spielbankengesetzes steht es noch etwas genauer. Casinos und Spielhallen müssen rund um die Uhr videoüberwacht werden und das in fast allen Bereichen. Das betrifft die Spielhallen selbst, aber auch die Kasse und dort, wo das Geldzählen stattfindet. Nur wenn jede Person auf den Bildern genau wiedererkannt werden kann, sind die Kameras richtig eingestellt und entsprechend hochauflösend.