Die Meinungen der Experten ließen es schon lange vermuten, nun hat die EU Kommission zugestimmt. Der Gesetzesentwurf zum Online Glücksspiel-Staatsvertrag wurde abgelehnt, da er in der jetzigen Form gegen einige Richtlinien und Vorstellungen verstößt.

Die Europäische Kommission hat der Regierung Deutschlands einen weiteren Monat Zeit gegeben, um die entsprechenden Schwachstellen des Entwurfes zu ändern. Nach diesem Monat wird entschieden und wenn keine akzeptable Lösung hervorgebracht wird, kommt es womöglich zur Anklage beim Europäischen Gerichtshof.

Die Ablehnung erfolgte aus zwei Gründen. Der Plan sieht vor, lediglich 7 Lizenzen für Online Glücksspiel zu vergeben und auch nur für den Bereich Sportwetten. Allerdings sein von dieser Vergabe die staatlichen Casinos ausgeschlossen. Diese hätten damit einen unfairen Wettbewerbsvorteil. Im zweiten Punkt geht es um die geplanten Steuern von 16,67%. Diese sind in den Augen der EU Kommission viel zu hoch angesetzt und könnten zu einer Schädigung der Spieler führen. Damit ein Online Casino genug Gewinn erwirtschaften kann, dürfen die Steuern nicht zu hoch sein oder die Spieler müssen öfter verlieren. Dies widerspricht dem Grundsatz, die Spieler um jeden Preis schützen zu wollen.

Die 7 Lizenzen erlauben zwar auch ein Angebot von Online Casinogames, aber in so beschränktem Ausmaß, dass es zu einem Vorteil gegenüber den anderen Ländern kommen würde. Dies ergibt sich aus dem Verhältnis des Angebots und den Lizenzgebühren.