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Thema: Ehemaliger Spielcasinobesitzer und sein Rechtsstreit mit der Spielbankenkommission

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    Standard Ehemaliger Spielcasinobesitzer und sein Rechtsstreit mit der Spielbankenkommission

    Kämpfen für das Recht zu spielen
    Vor über acht Jahren schloss die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) die Casinos von Martin Müller und nahm ihm damit seine Existenz. Der Regensdorfer sieht sich als Opfer der Justiz.

    Sie heissen «Puzzle Me», «Hot Money» oder «Lucky». Sie schlucken Geld, versprechen im Gegenzug Spiel, Spass und ein kleines bisschen Gewinn. Geldspielautomaten.
    Als der Regensdorfer Martin Müller 1985 in die Spielautomatenbranche einstieg, seine eigene Firma, die Telvi AG, gründete, wusste er nicht, wie ihm dereinst das Leben übel mitspielen sollte. Heute, über 20 Jahre später, steht der gelernte Radio- und TV-Elektriker vor dem Nichts und dem Gericht, ist IV-Bezüger und ein psychisches Wrack, wie er sagt. Seit acht Jahren dokumentiert er seine Leidensgeschichte auf der Website antiswiss.com, publiziert jede Schrift, die den harten, acht Jahre andauernden Kampf mit Behörden und Richter dokumentiert.
    Er nimmt sich Zeit, macht lange Pausen zwischen den Sätzen. Schweiss rinnt über seinen Nacken als er seine Sicht der Dinge gestern vor dem Bezirksgericht Dielsdorf darlegt.

    Die lange Zeit des Wartens

    Sein Alptraum begann im Herbst 2000 mit zwei Razzien und mit dem Verbot von Geldspielautomaten im Kanton Zürich. Zwei Beamte der Eidgenössischen Spielbankenkommission aus Bern (ESBK) und etliche Stadtpolizisten marschieren in seinen Spielsalon Kiwi Play in Winterthur und konfiszieren alle Spielautomaten. Müller muss den Betrieb schliessen und die Angestellten entlassen. Eine Woche später trifft es seinen zweiten Spielsalon in Regensdorf. 30 der 47 Spielautomaten werden versiegelt, die Buchhaltung beschlagnahmt. Müllers Salons waren Geschichte.
    Der Regensdorfer gab gestern vor dem Bezirksgericht zu Protokoll, dass die von ihm verwendeten Automaten keinen Auszahlmechanismus gehabt hätten, sondern vielmehr die erreichten Punkte auf das Konto des Spiels gescheffelt hätten, die dann zum abermaligen Spielen berechtigten.
    Damals, vor acht Jahren, sprach Müller gegenüber dem «Zürcher Unterländer» von einem Racheakt. Hintergrund der Aktion der ESBK sei die im Januar 2000 initiierte Klage vor Bundesgericht, in der die Spielsalon-Branche teilweise Recht erhielt. Das von der Kommission erlassene Verbot aller Spielautomaten konnte die ESBK jedoch nicht durchsetzen, zumal der Kanton für den Vollzug zuständig ist. «Nach dieser Aktion hörte ich von der ESBK dreieinhalb Jahre nichts mehr», sagte Müller.

    «Ich werde weiterkämpfen»

    Im Mai 2004 wurde gegen den IV-Bezüger Anklage beim Bezirksgericht erhoben. Kläger waren die ESBK, die Schweizerische Bundesanwaltschaft und die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich. Müller wurde unter anderem Betrieb einer Spielbank ohne Konzessionen vorgeworfen. Die Kläger forderten sieben Monate Gefängnis bedingt, verbunden mit einer Busse von 50 000 Franken. Er kassierte 30 Tage Gefäng-nis bedingt und eine Busse von 20 000 Franken. Gegen das Urteil legte Müller beim Schweizerischen Bundesgericht eine Nichtigkeits- und eine Staatsrechtliche Beschwerde ein, die vollumfänglich gutgeheissen wurde. Die ESBK folgte in ihrem im März dieses Jahres verfassten Strafbescheid dem Schweizerischen Bundesgericht und liess den Vorwurf, dass Müller ohne Konzession ein Casino betrieb, fallen.
    Die Gründe, weshalb das Strafverfahren noch andauert sind für den ehemaligen Spielsalonbetreiber klar: Es gehe für ihn um Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe. Denn immerhin seien bereits über acht Jahre vergangen seit dem ungeheuerlichen Eingriff seitens der ESBK. Hinzu komme, dass eine absolute Verjährung am 13. März 2008 eingetreten sei, sodass eine Verfolgung der behaupteten Delikte nicht mehr in Frage kommen kann.
    Die ESBK pocht jedoch darauf, dass sich Martin Müller der Organisation und des gewerbsmässigen Betreibens von Glücksspielen ausserhalb konzessionierter Spielbanken schuldig gemacht hat. Deshalb soll der Angeklagte zu einer Busse von 17 500 Franken verurteilt werden und für die Prozesskosten aufkommen.
    Am späten Nachmittag meldet sich Müller per Telefon und sagt: «Meine Casinos waren Musterbetriebe. Haben sie das Gefühl ich gebe auf? Ich werde weiter für meine Rechte kämpfen.»

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