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Thema: Internet-Zocker überweist sich 80 Mal Steuergeld

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    Standard Internet-Zocker überweist sich 80 Mal Steuergeld

    Über 300.000 Euro soll ein ehemaligen Mitarbeiter der Arbeitsagentur Konstanz veruntreut und in Internet-Casinos verspielt haben. Die Staatsanwaltschaft bereitet derzeit die Anklage vor.

    Rund elf Monate haben die Strafverfolgungsbehörden im Fall des Ex-Mitarbeiters der Konstanzer Agentur für Arbeit ermittelt, der Gelder in sechsstelliger Höhe der Agentur veruntreut haben soll, um sie in Internet-Casinos zu verspielen. Nun sei zumindest der Abschluss der Voruntersuchung absehbar, wie Christoph Hettenbach in Aussicht stellte.

    Der Sprecher der Konstanzer Staatsanwaltschaft bestätigte auf Anfrage dieser Zeitung, dass die Kriminalpolizei die von ihre zusammengetragenen Details über die Geldflüsse an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet habe. Im nächsten Schritt erhält jetzt der Rechtsbeistand des Beschuldigten Akteneinsicht. Nicht ausgeschlossen, dass daran anschließend noch einmal Nachermittlungen notwendig würden, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Mit einer Anklageerhebung sei indes möglicherweise noch im September zu rechnen.

    Der 46-jährige Beschuldigte war als stellvertretender Teamleiter bei der Arbeitsagentur Konstanz für die Auszahlung von Geldern an Leistungsempfänger zuständig. Hierbei soll er über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren Gelder abgezweigt haben, um sie in Internet-Casinos zu verspielen. Für die Transfers nutzte der Mann offenbar „tote“ Konten von ehemaligen Agentur-Kunden, die keine Leistungen mehr erhielten.

    Nach aktuellem Ermittlungsstand geht die Staatsanwaltschaft von rund 80 Geldtransfers aus mit einem Gesamtvolumen von rund 300 .00 Euro. Die Arbeitsagentur selbst beziffert den finanziellen Schaden, der durch die Machenschaften des Ex-Mitarbeiters angerichtet worden sein soll, sogar auf 327.000 Euro.

    Diese Rechnung machte die Rechtsvertreterin der Agentur in einer Verhandlung vor dem Arbeitsgericht im Juli dieses Jahres in Radolfzell auf. Das Arbeitsgericht vertagte allerdings die Entscheidung darüber, ob der Beschuldigte Schadensersatz an seinen ehemaligen Arbeitgeber leisten muss.

    Zunächst soll geklärt werden, ob psychiatrische Gutachter dem Beschuldigten Spielsucht bescheinigen. Der 46-Jährige, der nach Bekanntwerden des Falles fristlos entlassen worden war, bestreitet nämlich die Verfehlungen im Großen und Ganzen nicht. Er macht allerdings für sich geltend spieltsüchtig gewesen zu sein und aus diesem Zwang heraus gehandelt zu haben.

    Das Arbeitsgericht will sich frühestens im November wieder mit der Schadensersatzklage der Arbeitsagentur befassen. Bis dahin soll das zuletzt in Auftrag gegebene psychiatrische Gutachten vorliegen.

    Im Zuge der strafrechtlichen Aufarbeitung des Falles dürfte auch zur Sprache kommen, warum die Geldtransfers zu Lasten der Agentur für Arbeit länger als zwei Jahre unentdeckt bleiben konnten. Die Arbeitsagentur erklärte nach Bekanntwerden des Falles, es gebe kein Sicherheitsleck im System.

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