Eine Reihe von Änderungen des belgischen Glücksspielgesetzes wurden im Amtsblatt des Landes veröffentlicht. Eine davon schreibt der zuständigen Regulierungsbehörde vor, sich einmal im Jahr mit Vertretern der Lizenznehmer zu treffen.
Die Änderungen wurden am 22. Mai veröffentlicht und von der belgischen Regulierungsbehörde, der Commission des Jeux de Hasard (CJH), bekräftigt. Die neuen Maßnahmen treten am 1. Juni 2024 in Kraft. Das CJH muss sich fortan einmal im Jahr mit Vertretern der Lizenzinhaber treffen und Spielerschutzmaßnahmen besprechen. Die Regulierungsbehörde muss zudem in ihrem Jahresbericht einen jährlichen Überblick über diese Sitzungen geben.
Im März kündigte das CJH eine Reihe weiterer Änderungen des Glücksspielgesetzes an, die am 1. September 2024 in Kraft treten werden. Durch diese wird das Mindestalter für Glücksspiele auf 21 Jahre angehoben und jegliche Glücksspielwerbung verboten.
Wer Inhaber einer Klasse-C-Lizenz bleiben möchte, muss weiterhin die Bedingungen der Artikel 41 und 42 des Glücksspielgesetzes erfüllen. Artikel 41 schreibt vor, dass Antragsteller der Klasse C im vollen Besitz ihrer bürgerlichen und politischen Rechte sein müssen und in den fünf Jahren vor der Antragstellung nicht vorbestraft sein dürfen. Artikel 42 legt fest, dass Antragsteller als gewerbliche Unternehmen in die Crossroads Bank for Enterprises eingetragen werden müssen. Physische Lizenzen für Inhaber einer Klasse-D-Lizenz werden abgeschafft und durch eine elektronische Lizenz ersetzt.