Die Malta Gaming Authority (MGA) hat die Ernennung von Charles Mizzi zum neuen Geschäftsführer bekannt gegeben. Mizzi wird seine neue Rolle bei der maltesischen Regulierungsbehörde am 26. Januar 2024 offiziell antreten. Damit ist er der Nachfolger von Charles Brincat, welcher nach zwei Jahren an der Spitze zurücktritt.
Er kommt von der Residency Malta Agency zur MGA, wo er fünf Jahre lang als CEO tätig war. Mizzi hat im Laufe seiner Karriere auch in einer Reihe anderer leitender Positionen gearbeitet. Dazu gehört auch die Leitung der Image- und Kommunikationseinheit der BNF Bank
„Ich fühle mich geehrt, dass ich die Gelegenheit erhalten habe, die Behörde zu leiten“, sagte Mizzi. „Ich möchte auf den Erfolgen der Vergangenheit aufbauen und gemeinsam mit dem Team unter der Leitung des zuständigen Ministers und des Gouverneursrats die Behörde strategisch vorantreiben, damit Maltas bereits starke Position in diesem Bereich weiter gestärkt und gleichzeitig Ergebnisse erzielt werden können.“
Auch Maltas Minister für Wirtschaft, EU-Fonds und Land, Silvio Schembri, begrüßte Mizzis Ernennung: „Mit seiner umfangreichen Erfahrung in der Leitung des Betriebs einer Reihe von Unternehmen und seinen Beiträgen zu Großprojekten ist Charles zweifellos der richtige Kandidat, um auf dem aufzubauen, was die MGA bisher erreicht hat.“
MGA Bill 55
Eine Aufgabe für Mizzi wird darin bestehen, dem Widerstand Europas gegen Maltas Gesetzentwurf 55 zu begegnen. Dieser hat sich bei anderen europäischen Interessenvertretern als umstritten erwiesen, da viele sagen, er sei mit europäischem Recht unvereinbar.
Die Kontroverse folgte auf die Nachricht im August, dass die deutsche Glücksspielaufsichtsbehörde erklärte, das Gesetz stehe im Widerspruch zur Brüsseler Neufassung der Verordnung. Sie regelt die Art und Weise, wie gerichtliche Urteile zwischen EU-Mitgliedern beigelegt werden.
Anfang des Jahres kündigte die Europäische Kommission an, sie werde es prüfen, um sicherzustellen, dass der Entwurf mit dem EU-Recht vereinbar sei. Daher habe man die maltesischen Behörden um weitere Informationen gebeten. Sobald die Kommission ihre Entscheidung getroffen hat, besteht die Möglichkeit, dass der Fall vor den Europäischen Gerichtshof gelangt.