Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz hat festgestellt, dass die Glücksspielbehörde (GGL) keine Rechtsgrundlage hatte, um einem Anbieter die Sperrung des maltesischen Online-Lotterieunternehmens Lottoland aufzuerlegen.
Lottoland unterlag zunächst gemäß der ersten deutschen Sperrverfügung der neuen Regulierungsbehörde, weil Lotteriewetten nach dem Vierten Glücksspielstaatsvertrag verboten waren.
In einer Stellungnahme begründete die Regulierungsbehörde ihre Entscheidung, dass von Lottoland eine besondere Gefahr ausgegangen sei, da die Art des Produkts dazu führen könne, dass Verbraucher das illegale Angebot mit einer legitimen Lotterie verwechseln.
Nach der Entscheidung der Regulierungsbehörde zur Verhängung der Sperrverfügung hat diese einen IP-Provider angewiesen, die Online-Seiten von Lottoland zu sperren. Das Telekommunikationsunternehmen widersprach dem und ließ sich auf einen Rechtsstreit ein, um Rechtssicherheit zu bekommen.
Während das Verwaltungsgericht Koblenz zunächst nicht einschritt, änderte das Oberlandesgericht auf Berufung die Entscheidung ab und erließ die Anordnung, die Sperrung auszusetzen.
Das Gericht erklärte, die Anordnung sei "eindeutig rechtswidrig". In seiner Begründung führte es aus, dass das Unternehmen nach der Definition des Telemediengesetzes kein verantwortlicher Diensteanbieter sei und daher nicht über die bei der GGL angelegten Befugnisse kommandiert werden könne.
Darüber hinaus ist der Diensteanbieter nach deutschem Recht nicht für Inhalte Dritter verantwortlich, die auf seinen Diensten ausgestrahlt werden, es sei denn, sie werden von ihm selbst übertragen.
Die IP-Blockierung ist jedoch nicht das einzige Instrument, das der Regulierungsbehörde offensteht. Die GGL hat in der Vergangenheit eine verstärkte Zusammenarbeit mit den Steuerbehörden oder Zahlungsanbietern als weitere Methode in Betracht gezogen, um die Aktivitäten der illegalen Betreiber einzudämmen.
"Die Meldung von Glücksspielanbietern an die zuständigen Finanzbehörden ist eines der wirksamsten Instrumente zur Bekämpfung des illegalen Glücksspiels im Internet. Denn bei Steuerschulden ist die Wahrscheinlichkeit, in Zukunft eine Genehmigung zu erhalten, nahezu null", sagte ein GGL-Vorstand.
"Wer in Deutschland Steuerschulden hat, riskiert auch im Ausland die Verweigerung der Erlaubnis. Auch bereits erteilte Lizenzen können widerrufen werden."