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Thema: Lottoland-Sperre von deutschem Gericht für rechtswidrig erklärt

  1. #1
    News Editor Avatar von Casinonews
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    Standard Lottoland-Sperre von deutschem Gericht für rechtswidrig erklärt

    Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz hat festgestellt, dass die Glücksspielbehörde (GGL) keine Rechtsgrundlage hatte, um einem Anbieter die Sperrung des maltesischen Online-Lotterieunternehmens Lottoland aufzuerlegen.

    Lottoland unterlag zunächst gemäß der ersten deutschen Sperrverfügung der neuen Regulierungsbehörde, weil Lotteriewetten nach dem Vierten Glücksspielstaatsvertrag verboten waren.

    In einer Stellungnahme begründete die Regulierungsbehörde ihre Entscheidung, dass von Lottoland eine besondere Gefahr ausgegangen sei, da die Art des Produkts dazu führen könne, dass Verbraucher das illegale Angebot mit einer legitimen Lotterie verwechseln.

    Nach der Entscheidung der Regulierungsbehörde zur Verhängung der Sperrverfügung hat diese einen IP-Provider angewiesen, die Online-Seiten von Lottoland zu sperren. Das Telekommunikationsunternehmen widersprach dem und ließ sich auf einen Rechtsstreit ein, um Rechtssicherheit zu bekommen.

    Während das Verwaltungsgericht Koblenz zunächst nicht einschritt, änderte das Oberlandesgericht auf Berufung die Entscheidung ab und erließ die Anordnung, die Sperrung auszusetzen.

    Das Gericht erklärte, die Anordnung sei "eindeutig rechtswidrig". In seiner Begründung führte es aus, dass das Unternehmen nach der Definition des Telemediengesetzes kein verantwortlicher Diensteanbieter sei und daher nicht über die bei der GGL angelegten Befugnisse kommandiert werden könne.

    Darüber hinaus ist der Diensteanbieter nach deutschem Recht nicht für Inhalte Dritter verantwortlich, die auf seinen Diensten ausgestrahlt werden, es sei denn, sie werden von ihm selbst übertragen.

    Die IP-Blockierung ist jedoch nicht das einzige Instrument, das der Regulierungsbehörde offensteht. Die GGL hat in der Vergangenheit eine verstärkte Zusammenarbeit mit den Steuerbehörden oder Zahlungsanbietern als weitere Methode in Betracht gezogen, um die Aktivitäten der illegalen Betreiber einzudämmen.

    "Die Meldung von Glücksspielanbietern an die zuständigen Finanzbehörden ist eines der wirksamsten Instrumente zur Bekämpfung des illegalen Glücksspiels im Internet. Denn bei Steuerschulden ist die Wahrscheinlichkeit, in Zukunft eine Genehmigung zu erhalten, nahezu null", sagte ein GGL-Vorstand.

    "Wer in Deutschland Steuerschulden hat, riskiert auch im Ausland die Verweigerung der Erlaubnis. Auch bereits erteilte Lizenzen können widerrufen werden."

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  3. #2
    Casino Insider Avatar von Roulandy
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    Standard

    Zitat Zitat von Casinonews Beitrag anzeigen
    In einer Stellungnahme begründete die Regulierungsbehörde ihre Entscheidung, dass von Lottoland eine besondere Gefahr ausgegangen sei, da die Art des Produkts dazu führen könne, dass Verbraucher das illegale Angebot mit einer legitimen Lotterie verwechseln.
    Dieser Kommentar ist nichts weiter als eine Nebelkerze wie bei der GGL üblich. Also klar ausgedrückt ein staatlicher Anbieter ist "legitimer" als ein Privatunternehmen, und demzufolge wird dem Privatunternehmen der Betrieb untersagt. Das ist in etwa dasselbe als würde man privatisierte Krankenhäuser für illegal erklären obwohl der Staat sogar Urheber dieses Zustand ist.


    Zitat Zitat von Casinonews Beitrag anzeigen
    Nach der Entscheidung der Regulierungsbehörde zur Verhängung der Sperrverfügung hat diese einen IP-Provider angewiesen, die Online-Seiten von Lottoland zu sperren. Das Telekommunikationsunternehmen widersprach dem und ließ sich auf einen Rechtsstreit ein, um Rechtssicherheit zu bekommen.
    Über diesen Umstand und die Hintergründe berichtete Netzpolitik ausführlich.
    Rundbrief: Neue Glucksspielbehorde drangt Provider zu Netzsperren


    Zitat Zitat von Casinonews Beitrag anzeigen
    Während das Verwaltungsgericht Koblenz zunächst nicht einschritt, änderte das Oberlandesgericht auf Berufung die Entscheidung ab und erließ die Anordnung, die Sperrung auszusetzen. Das Gericht erklärte, die Anordnung sei "eindeutig rechtswidrig". In seiner Begründung führte es aus, dass das Unternehmen nach der Definition des Telemediengesetzes kein verantwortlicher Diensteanbieter sei und daher nicht über die bei der GGL angelegten Befugnisse kommandiert werden könne.
    Genau diese Umstände sind es, weshalb die Provider sich bei den Netzsperren generell querstellen. Bleibt nur zu hoffen, dass es weitere wegweisende Urteile zu diesem Thema geben wird.

    Bisher macht die GGL keine besonders gute Figur in Ausübung ihrer Tätigkeit.

  4. #3
    Casinospieler Avatar von Harry_
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    Standard

    Bei so vielen Ungereimtheiten weiß ich gar nicht, wo ich anfangen soll.

    Zitat Zitat von Casinonews Beitrag anzeigen
    Nach der Entscheidung der Regulierungsbehörde zur Verhängung der Sperrverfügung hat diese einen IP-Provider angewiesen, die Online-Seiten von Lottoland zu sperren.
    Das nennt sich meines Wissens nach Internetprovider und davon haben wir in Deutschland mehr als einen.

    In seiner Begründung führte es aus, dass das Unternehmen nach der Definition des Telemediengesetzes kein verantwortlicher Diensteanbieter sei und daher nicht über die bei der GGL angelegten Befugnisse kommandiert werden könne. Darüber hinaus ist der Diensteanbieter nach deutschem Recht nicht für Inhalte Dritter verantwortlich, die auf seinen Diensten ausgestrahlt werden, es sei denn, sie werden von ihm selbst übertragen.
    Vermittelt Lottoland lediglich die Lotterien und veranstaltet selbst keine? Das habe ich dann bisher wohl falsch verstanden.

    "Wer in Deutschland Steuerschulden hat, riskiert auch im Ausland die Verweigerung der Erlaubnis. Auch bereits erteilte Lizenzen können widerrufen werden."
    Da hält sich die neue Glücksspielbehörde aber für ungemein wichtig. Wie sehr sich wohl Malta oder Curacao wirklich für Steuerschulden in Deutschland interessieren?

  5. #4
    Roulette Tüftler Avatar von diceman
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    Standard

    IP-Blocking: Weiteres Gericht erklärt Sperranordnungen der GGL für unrechtmäßig:

    Deutscher Sportwettenverband (dswv.de)
    Geändert von diceman (17.02.2023 um 14:46 Uhr)

  6. #5
    Casino Tester Avatar von WinningJack
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    Standard

    Zitat Zitat von diceman Beitrag anzeigen
    IP-Blocking: Weiteres Gericht erklärt Sperranordnungen der GGL für unrechtmäßig:

    Deutscher Sportwettenverband (dswv.de)
    Das darf ruhig so weiter gehen. Wenn die Seitensperren für grundsätzlich falsch erklärt werden, geht es wieder einen Schritt in die korrekte Richtung.

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