07.11.2006
Nach Ultimatum des Bundeskartellamtes
Zahlreiche Lotterien sperren Internetangebot
Neun der 16 Bundesländer wollen ihr Angebot streichen, den Lottotipp online abzugeben. Darauf haben sich die Vertreter der Landesregierungen verständigt. Sie reagierten damit auf ein Ultimatum des Bundeskartellamtes. Das hatte mit einem Zwangsgeld von je einer Million Euro Strafe gedroht, sollten die staatlichen Lotteriegesellschaften ihre Tippscheine nicht über ihre Landesgrenzen hinaus freigeben.
Die Online-Kunden müssen bei ihrer Registrierung ihren Wohnort angeben und werden so gezwungen, bei der Lottogesellschaft ihres Bundeslandes zu spielen und teilweise Preisnachteile hinzunehmen. Das sei eine unerlaubte Aufteilung des Marktes, kritisierte das Kartellamt und forderte die staatlichen Lottogesellschaften auf, bis zu diesem Dienstag ihr Internetangebot bundesweit zu öffnen.
Spielkonzessionen nur regional
Die staatlichen Lotterien sehen in der Anordnung jedoch einen Verstoß gegen geltendes Recht. Mit einer Freigabe des Internetlottos kämen die Länder zwar der Forderung des Bundeskartellamts zur Liberalisierung des Glücksspielmarktes nach. Zugleich verstoßen sie aber gegen ihre eigenen Gesetze, wonach die Spielkonzession nur für die jeweilige regionale Lottogesellschaft gilt. Sie könnten ihre Glücksspiele nicht in anderen Bundesländern anbieten, da sich ihre Genehmigungen auf das jeweilige Bundesland beschränkten, erklärte die Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg mit.
Rheinland-Pfalz, Hamburg, Bremen, Sachsen, Hessen und Niedersachsen gaben die Entscheidung für einen Stopp des Online-Lottos bereits am Montagabend bekannt. Andere Lottogesellschaften in Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein wollen eine bundesweite Freigabe ihres Internetglücksspiels erreichen.
tagesschau.de