07.11.2006
Finanzministerium: Lotto-Gesellschaft muss Internetangebot stoppen
Ko*blenz/Bonn - Die Lot*toge*sell*schaft in Rhein*land-Pfalz muss ihr Inter*net*ange*bot auf Weisung des Finanz*minis*teri*ums stop*pen. Dies teilte ein Spre*cher am Montag in Mainz mit. Hin*ter*grund ist eine Ent*schei*dung des Bun*des*kar*tell*amtes, das die Lot*toge*sell*schaf*ten der Länder ulti*mativ zur Öffnung ihres Inter*netof*fer*ten auf*gefor*dert hatte.
Bisher können Inter*net*spie*ler nur bei der Gesell*schaft tippen, in deren Bereich ihr Wohnort fällt. Eine solche Gebiets*auf*tei*lung sei ins*beson*dere bei einer über*regio*nalen Ver*triebs*form wie dem Inter*net kar*tell*rechts*wid*rig und müsse abge*stellt werden, hieß es.
Die Lotto-Rheinland-Pfalz GmbH in Koblenz besitzt jedoch nur eine Glückss*piel-Kon*zes*sion, die auf Rhein*land-Pfalz beschränkt ist. Werde das Inter*net*ange*bot geöff*net, ver*stoße die Gesell*schaft gegen die Kon*zes*sion, hatte die Gesell*schaft ver*gan*gene Woche mit*geteilt.
rhein-zeitung.de