Da streiten sich Sportwetten-Anbieter und die Hessische Behörde über zwei Jahre lang um die 20 Lizenzen und der Burda-Verlag erhält einfach so den Zuschlag für ein eigenes Lottoportal? Laut Glücksspielstaatsvertrag sind nur private Sportwetten angedacht. Wie kommt dann einer der größten deutschen Verlage zu einer Lotto-Konzession?
Der Burda-Verlag produziert unter anderem die Illustrierte „Bunte“, sowie weitere Magazine. Neben Kochrezepten, Tipps zum Abnehmen und dem neuesten Tratsch, sehen die vorwiegend weiblichen Leserinnen dann künftig wohl auch noch Werbung für die eigene Lotterie im Internet. Den ersten Versuch sich am Geschäft mit den Zahlen und Tippscheinen zu beteiligen, misslang im Jahr 2008. Das Wirtschaftsministerium Niedersachsen hat nun die Lizenz erteilt, um die Plattform „Millionenchance“ ins Leben rufen zu dürfen.
Lotterien sind ein sehr ertragreiches Geschäft. Allein für Lotto und Toto gaben die Deutschen im letzten Jahr sieben Milliarden Euro aus. Davon entfallen allein 219 Millionen über die virtuellen Tippscheine. Mit nur wenigen Klicks pro Nutzer lässt sich also viel Geld machen.
Verwirrend ist eben nur, dass es privaten Lottoanbietern eigentlich per Gesetz verboten ist und nun gab es eine offizielle Lizenz durch das Ministerium? Das wird in den kommenden Wochen für eine große Diskussion sorgen, denn wie konnte der Burda-Verlag diese Konzession rechtmäßig erwerben, wenn die Rechtssprechung etwas derartiges gar nicht zulässt? Hier wird anscheinend mit zweierlei Maß gemessen.