Der Glücksspielstaatsvertrag sollte eigentlich gewisse Prozesse vereinfachen, doch bei der Auslegung des Gesetzes wurde den Ländern weitestgehend freie Hand gelassen. So hat Mecklenburg-Vorpommern die Gesetze verschärft, anstatt zu etwas zu beschleunigen. Beispiele hierfür sind der Verkauf von Losgutscheinen im Einzelhandel und dem Vertrieb von Geschenklosen im Internet. Beides gängige Methoden, die seit vielen Jahren angewendet werden dürfen. Beide Varianten sind ab sofort verboten und die Losgutscheine in den Postfilialen haben hohe Auflagen bekommen.
Darunter zu leiden haben in erster Linie die durch Steuern finanzierten Förderprogramme für Kinder, Jugendliche und behinderte Menschen in MV. So erklärte die Aktion Mensch, sie sei besorgt um den millionenschweren Förderetat, sollten die anderen Bundesländer diesem Beispiel folgen.
"Durch die Überregulierung und überzogenen Auflagen ist die Zukunftsfähigkeit der Soziallotterien bedroht", sagte Aktion-Mensch-Aufsichtsrat Ulla Schmidt in einem Interview. Im letzten Monat habe man dies schon an rückläufigen Verkaufszahlen gemerkt. Im Umkehrschluss fließen weniger Gelder in die sozialen Projekte. "Jeden Monat, in dem die Lotterielose nicht im Einzelhandel verkauft werden können, drohen deutliche Einbußen", meinte Schmidt.
In den letzten zehn Jahren wurden 31,7 Millionen Euro in über 1.200 Projekte investiert. Die Soziallotterie hat bundesweit schon 1,25 Milliarden Euro in den vergangenen fünf Jahren dem Gemeinwohl beigesteuert.