Lotto-Tippgemeinschaften werden seit Jahren genutzt, um mit möglichst wenig Einsatz, eine große Summe zu gewinnen. Ein Rechtsstreit aus 2008 nahm jetzt erst ein gutes Ende. Damals hatten sich zwei Arbeitskollegen zusammen getan und mit 60 Euro Einsatz den Jackpot abgeräumt. Der eigentliche Gewinn wurde ihnen aber verwehrt, weil ein dritter Arbeitskollege sich einmischt und den Anspruch stellte, ebenfalls an der Tippgemeinschaft teilgenommen zu haben.
Dieser Streit ging bis vors Gericht, da die beiden Opfer sich keiner Schuld bewusst waren. Der Traum von Sonne, Strand und Meer auf einer Insel, mit einem eigenen Haus, war erst einmal dahin. Wie wir es gewohnt sind, braucht die Justiz so einige Zeit, um die Fälle zu klären.
Kurz nach der Anzeige wegen Betrugs, hatte man die Familienmitglieder und das nähere Umfeld befragt, aber die Aussagen halfen nicht weiter. Aussage stand gegen Aussage und so musste man vor Gericht ziehen, um die Unschuld beweisen zu können. Problematisch war allerdings, dass man frühere Tippgemeinschaften mit dem Kläger abgeschlossen hatte. Als diese anriefen, um freudestrahlend von ihrem Gewinn zu erzählen, dachte der Dritte im Bunde, dass er auch abgeräumt hätte. Doch genau an dieser Ziehung habe er eben nicht teilgenommen und darauf basiert der ganze Streit.
Der Kläger konnte nun vier Jahre später keine hinreichenden Beweise vorzeigen, sodass ihm die Staatsanwaltschaft seinen Anteil verweigerte. Achtet bei Tippgemeinschaften also immer darauf, dass ihr einen Nachweis parat habt.