Oldenburg (dpa/lni) - Lotto Niedersachsen darf derzeit keine Sportwetten mit höheren Einsätzen an Hartz-IV-Empfänger verkaufen. Über diese einstweilige Verfügung verhandelt heute (1200) das Landgericht Oldenburg. Lotto will dagegen vorgehen, dass es keine Wetten an Menschen mit bekanntermaßen geringem Einkommen verkaufen darf.

mehr dazu siehe Gericht verhandelt über Wettverbot von Hartz-IV-Empfängern