Das Landgericht Köln hat sein Urteil bestätigt, wonach Hartz-IV-Empfänger nicht auf Sportergebnisse wetten dürfen. Das Verbot gelte aber nur bei konkreten Anhaltspunkten.

Wenn sich jemand in einer Lotto-Annahmestelle als Hartz-IV-Empfänger zu erkennen gibt und Geld auf Sportergebnisse setzen möchte, darf er solche Wetten nicht platzieren. Das hat das Landesgericht Köln entschieden und damit seine entsprechende Verfügung aus dem vergangenen März bestätigt. Es wies einen Widerspruch der Westdeutschen Lotterie gegen das Verkaufsverbot ab. Westlotto kündigte Berufung vor dem Oberlandesgericht Köln an.
Die Entscheidung bedeutet dem Gericht zufolge nicht, dass nun jede Lotto-Annahmestelle ihre Kunden überprüfen muss. Nur wenn die Mitarbeiter der Annahmestellen ganz konkrete Hinweise darauf haben, dass sich ein Kunde seine Wette eigentlich nicht leisten kann, müssen sie einschreiten.

mehr dazu siehe Wettverbot für Hartz4 Empfänger