Der Europäische Gerichtshof hat gestern in Luxemburg getagt und eine deutliche Entscheidung zum Glücksspielstaatsvertrag in Deutschland getroffen. Die erzwungene Monopolstellung sei unrechtmäßig und der Glücksspielstaatsvertrag deshalb hinfällig. Tipp24.com reagierte heute prompt und nimmt ab sofort wieder online Lotto-Tipps an.
Ursprünglich sollte mit der Entscheidung die Spielsucht eingedämmt werden, doch die Richter konnten entsprechende Ziele nicht erkennen. Vor gut zwei Jahren sorgte der Glücksspielstaatsvertrag dafür, dass deutsche Onlinedienste keinerlei Sportwetten und Lotto im Internet anbieten dürfen – das Quasi-Aus für Dienste wie Tipp24.com und Oddset. Deutschland zieht damit gezwungenermaßen nach, denn in anderen EU-Ländern dürfen private Anbieter schon längst wieder Glücksspiele im Internet anbieten. Jetzt ist die Bundesregierung gefragt, Alternativen zur Bekämpfung der Spielsucht zu finden, ohne das Angebot privater Anbieter vollständig zu untersagen.