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Thema: Zweiter angeblicher Jackpot-Gewinner nur eine Werbe-Erfindung?

  1. #1
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    Standard Zweiter angeblicher Jackpot-Gewinner nur eine Werbe-Erfindung?

    Erst ging wochenlang nichts - dann tippten angeblich gleich zwei Lottospieler die richtige Zahlenkombination. Einer in Bayern per Tippschein der staatlichen Lottogesellschaft. Und angeblich ein 33jähriger Unbekannter von irgendwo auf der Welt via Internet. Als tatsächlicher Jackpotgewinner darf sich nach Angaben des Deutschen Lottoblocks aber nur der glückliche Tipper aus Bayern fühlen. "Der Jackpot ist nicht im Internet geknackt worden, sondern in einer bayerischen Lotto-Annahmestelle", betonte dessen Sprecher Klaus Sattler am Donnerstag in Stuttgart. Der Glückspilz erhält nun fast 32 Millionen Euro. Das ist der zweithöchste Einzelgewinn in der mehr als 50jährigen Lottogeschichte in Deutschland. Der zweite Jackpotgewinn wurde angeblich bei Tipp24.com gewonnen. Der in England lizensierte private Lottoanbieter bietet im Internet indirekte Wetten auf die deutschen Lottozahlen an und verspricht die Auszahlung der Spielgewinne mit den gleichen Quoten wie beim staatlichen Lotto. Der von Tipp24.com verkündete Millionengewinn ist wegen der Geheimhaltung des Gewinners nicht nachprüfbar und rechtlich umstritten.

    Die erste Gewinnklasse im staatlichen Lotto war seit dem 8. August 2009 in zwölf Ziehungen ohne Treffer geblieben. Der Jackpot stieg so auf den bisher vierthöchsten Stand. Wenn am Mittwoch niemand sechs Richtige plus Superzahl gehabt hätte, wäre es erstmals zur Zwangsausschüttung des Jackpots gekommen. Die Gewinnsumme wäre dann unter allen Spielern mit sechs Richtigen ohne Superzahl aufgeteilt worden.

    Hinter dem Gewinn beim britischen Privatlotto stehen noch Fragezeichen. Tipp24.com arbeitet mit den gleichen Gewinnzahlen und den gleichen Quoten wie der staatliche Deutsche Lottoblock. Angaben zur Nationalität und weitere in solchen Fällen übliche Andeutungen zum Gewinner verweigert das Unternehmen. Eine unabhängige Überprüfung des Gewinns ist damit nicht möglich.

    Die rechtliche Situation beim Internet-Glücksspiel ist völlig undurchsichtig. Lottospielen im Internet ist seit Anfang 2009 vom neuen Glücksspiel-Staatsvertrag in Deutschland verboten. Die staatlichen Lottogesellschaften der Bundesländer haben daraufhin ihre Internetangebote gestrichen. "Der Gewinner von Tipp 24 kann gemäß deren Teilnahmebedingungen gar nicht aus Deutschland kommen", erklärte Sattler.

    Tipp24.com war bis 2008 als einer von mehreren privaten Lottovermittlern im Internet tätig. Der Glücksspiel-Staatsvertrag entzog dem damals in Hamburg ansässigen Unternehmen die Geschäftsgrundlage in Deutschland. Unter britischer Lizenz bietet das Unternehmen keine eigenen Glücksspiele an, sondern vermittelt die Teilnahme an Glücksspielen europäischer Lotterien. Der Onlineauftritt zielt auf das Deutsche Publikum. Unter Juristen ist der Umgang mit Angeboten von Glücksspielanbietern, die unter ausländischer Glücksspielaufsicht stehen, höchst umstritten. Einige private Anbieter klagen gegen den Staatsvertrag am Europäischen Gerichtshof.

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