Ein Paar aus Großbritannien darf den Gewinn aus einem gefundenen Los für eine britische Lotterie nicht behalten. Sie müssen einen Teil des Gewinns zurückgeben und erhalten zusätzlich eine Bewährungsstrafe wegen Betrugs.
Das Pärchen aus Swindon in Großbritannien hatte das Lotterielos für eine britische Lotterie beim Einkauf im Supermarkt gefunden. Der Gewinn hatte einen Wert von etwa 30.000 britischen Pfund. Das sind umgerechnet etwa 35.000 Euro. Sie zögerten nicht lange und lösten den Lottoschein ein, um Möbel und weitere Sachen für ihre Kinder zu kaufen. Etwa die Hälfte des Geldes verwendeten sie darüber hinaus zur Schuldentilgung.
Die 61-jährige tatsächliche Gewinnerin, der das Los abhanden gekommen war, zeigte den Verlust bei der Lottogesellschaft an. Tatsächlich konnte man hier ermitteln, dass der Gewinn bereits von anderen "Gewinnern" eingelöst worden war und der Fall musste dann vor Gericht geklärt werden. Das Gericht entschied nun, dass die Finder die noch übriggebliebenen 15.000 Pfund an die eigentliche Gewinnerin zurückzahlen müssen. Darüber hinaus erhielten Sie eine elfmonatige Bewährungsstrafe. Das Gericht wertete das Verhalten des britischen Pärchens als Betrug. Die rechtmäßige Gewinnerin möchte nun weiterklagen, um auch die zweite Hälfte des Gewinns zu erhalten.
Auch beim Lotto in Deutschland verfallen jedes Jahr viele Gewinne, weil die Gewinner ihre Lose verloren haben. Die nichtabgeholten Gewinne werden dann in Form einer Sonderauslosung erneut ausgespielt. Wer sicher gehen will, dass er einen Gewinn beim Lotto auf jeden Fall erhält, der sollte über die Anschaffung einer LottoCard nachdenken.