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Thema: Wirtschaftskammer geht scharf gegen Hausverloser vor

  1. #1
    News Editor Avatar von Casinonews
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    Standard Wirtschaftskammer geht scharf gegen Hausverloser vor

    Wien. Neue Hiobsbotschaft für die heimischen Hausverloser: Nicht nur, dass der Markt aufgrund der medialen Hysterie mit Verlosungsobjekten regelrecht überschwemmt ist und die Besitzer nunmehr auf ihren Losen sitzen bleiben (die "Wiener Zeitung" berichtete vor einer Woche), bekommen es einige auch mit der Staatsanwaltschaft zu tun. Denn die Wirtschaftskammer – konkret der Fachverband der Immobilientreuhänder – hat pro Bundesland einen Verloser wegen des Verdachts des verbotenen Glücksspiels angezeigt.

    "Um endgültig Rechtssicherheit zu erlangen, gibt es für uns keine andere juristische Möglichkeit, als solche Sachverhaltsdarstellungen einzubringen", erklärt Fachverbands-Geschäftsführer Gottfried Rücklinger. Da es mittlerweile in ganz Österreich fast 100 Verlosungs-Objekte gibt, habe sich die Kammer pro Bundesland einen Fall herausgesucht und diesen zur Anzeige gebracht, so Rücklinger. Laut Paragraf 168 Strafgesetzbuch ("Glücksspiel") droht bei einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen.

    In involvierten Kreisen wird dieses Vorgehen als Einschüchterungsversuch verstanden, zumal die Immo-Treuhänder Angst hätten, durch Hausverlosungen ihr Geschäft zu verlieren. Rücklinger widerspricht heftig: "Erst wenn Rechtssicherheit herrscht, können auch wir unseren Betrieben empfehlen, in diesem Segment als Berater tätig zu werden. Die Notariatskammer hat ebenso ihre Mitglieder davor gewarnt."

    Auch im Finanzministerium wartet man gespannt, was bei den noch laufenden Ermittlungen herauskommt – bisher hieß es, dass es sich nicht um verbotenes Glücksspiel handle. "Das ist unsere Rechtsmeinung. Aber wir haben immer gesagt, dass sie nicht die letztgültige sein muss", sagt ein Sprecher.

    "Muss ausjudizieren"

    Nicht vorgreifen will man im Justizministerium, wo ein Sprecher betont, dass nur "die Organe der Gerichtsbarkeit" über die Rechtmäßigkeit von Hausverlosungen entscheiden könnten. "Das muss also ausjudiziert werden."

    Keine Angst hat Traude Daniel, die ihre Kärntner Villa im Jänner als bisher Einzige verlost hat und nun auch eine Anzeige am Hals hat: "Da bin ich ganz gelassen. Ich habe keine Bedenken, dass da etwas geschehen wird", sagt sie.

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  3. #2
    Casinospieler Avatar von RalfMonika
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    Standard

    Die einzelnen Staaten der EU sehen durch Hausverlosungen ihre Steuereinnahmen schwinden was meiner Meinung nach absoluter Blödsinn ist wenn eine Hausverlosung gut und Legal durchgeführt wird hat der Staat bei der derzeitigen wirtschaftskrise sogar noch mehreinnahmen und mit diesem Bornierten beharren auf dem Staatslotterievertrag tut der Staat uns als Bürger dieses Staates sogar noch einen Bärendienst indem er Geld um die Verlosungen zu verfolgen zum Fenster raus schmeisst aber wir wissen ja alle die meisten staatsbediensteten sind Beamte und was die von freier wirtschaft wissen kennen wir ja...

    Wer gute Informationen haben möchte wie eine Hausverlosung wirklich Funktioniert der schaue auf Die-Hausverlosung.info | Die-Hausverlosung.biz | Die Plattform fr erfolgreiche Hausverlosungen

    Herzliche Grüße
    Euer Mitbürger

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