Hausverlosung
Wie groß ist das Risiko bei solchen Verlosungen?
Nach der Verlosung in Kärnten warten Tausende, die zwar eingezahlt, aber nicht mehr teilgenommen haben, auf ihr Geld. Ein Experte bezweifelt außerdem das Recht auf Hausverlosungen.
Die Verlosung der Traumvilla in Klagenfurt-Viktring ist bereits Geschichte. 4436 Leute, die zwar eingezahlt, aber nicht mehr teilgenommen haben, weil die Grenze von 9999 Teilnehmern bereits erreicht war, warten aber noch immer auf die Rücküberweisung ihrer 99 Euro. Diese Rückzahlung hätte, sagt ein verärgerter Teilnehmer, bereits bis 23.Januar erfolgen sollen, aber "trotz mehrmaliger Anfragen habe ich bis heute weder mein Geld wiedergesehen noch einen Bescheid erhalten, wie lange die Rücküberweisung noch dauern wird".
"Wir arbeiten mit Hochdruck daran. Es wird alles genau kontrolliert, denn wenn wir falsche Überweisungen tätigen, haben wir erst wieder ein Problem", rechtfertigt sich Stefan Lindner, der Notar der die Verlosung abgewickelt hat. Es habe beispielsweise einige Zahlungen gegeben, die nicht zuordenbar waren. "Ich gehe davon aus, dass bis spätestens 10.Februar alle Rücküberweisungen getätigt werden", sagt Lindner.
Rechtliche Zweifel an den modern gewordenen Hausverlosungen meldet unterdessen der Wiener Rechtsanwalt Walter Schwartz an. Er hat immerhin den Kommentar zum Glücksspielgesetz verfasst. Schwartz sieht in den Hausverlosungen Glücksspiel, das nur der Bund oder jemand veranstalten dürfte, der eine Konzession besitzt. Ohne Konzession handle es sich um illegales Glücksspiel.
"Problematisch" sei die rechtliche Stellungnahme des Finanzministeriums als oberste Glücksspielaufsichtsbehörde, wonach Hausverlosungen unbedenklich seien, wenn man selbige nur einmal vornehme. Hausverlosungen seien sehr wohl Glücksspiel, "das unter das Monopol fällt", so der Anwalt. Nachsatz: "Mit ein bisschen mehr Hausverstand hätte das auch das Finanzministerium wissen müssen."
Freilich könne man jene, die bisher Hausverlosungen vorgenommen hätten, nicht bestrafen, so Schwartz weiter. Es stelle sich jedoch die Frage, ob abgeschlossene Verträge nicht als nichtig anzusehen seien, "weil sie gegen ein Verbot verstoßen".
Weitere Pressemeldungen zum Thema Hausverlosung:
- Sind Haus Verlosungen überhaupt legal? (ORF)
- Hausverkauf als Quiz und Lottospiel (Spiegel Online)
- Per Losglück zur luxuriösen Villa (Welt Online)
- Experte warnt vor illegalem Privatlotto
- Traumvilla für 49 Euro – Chance oder Abzocke? (BILD Online)