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Thema: Haus zu verlosen: Welle erreicht Wien

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    Standard Haus zu verlosen: Welle erreicht Wien

    PREIS: 99 EURO. In Wien laufen die ersten Immobilienverlosungen an. Kreative Vermarktungsidee oder Zufallstreffer mit versteckten Kosten? Die „Presse“ beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema Hauslotterie.

    Wien. „Vermutlich die schönste Wohnung im 10. Bezirk!“ Und möglicherweise – mit 1.350.000 Euro Schätzwert – die teuerste. Oder doch nicht: Der Besitzer des geräumigen Luxuspenthouse mit Dachgarten und Swimmingpool möchte sein Eigentum im Rahmen eines Glücksspiels verkaufen. Erraten: Er plant, wie viele andere Hausbesitzer derzeit, eine Hausverlosung.

    Waren Immobilienlotterien zunächst auf ländliche Gegenden beschränkt – eine Kärntner Familie machte Ende des vergangenen Jahres den Anfang –, hat die Welle jetzt Wien erreicht: Auf einschlägigen Verlosungshomepages finden sich nun auch Immobilien aus der Bundeshauptstadt. Die „Presse“ hat die wichtigsten Fakten zum Thema recherchiert.

    Wie viele Häuser wurden in Österreich bis dato verlost?
    Noch keine. Die erste Ziehung eines Gewinners wird am 20. Jänner stattfinden: Es ist das Haus der Kärntner Familie Daniel, die den heimischen Hausverlosungsboom einleitete. Alle 9999 Lose wurden bereits verkauft. Die zweite Immobilienlotterie, angelaufen am 1.Jänner, ist der rote „Luxusbungalow auf dem Semmering“. Besitzer Jürgen Tatscher, der nach Mallorca auswandern möchte, will mindestens 9699 Lose von insgesamt 10.999 verkaufen – das sei die „Schmerzgrenze“, um positiv auszusteigen. Auch die Hausverlosung der Familie Obritzberger in Langenlois ist angelaufen, ebenso wie die eines „Szenelokals“ im Burgenland. Viele weitere Immobilienverlosungen, die derzeit beworben werden, stehen noch in den Startlöchern: Anfragen werden entgegengenommen, aber noch keine Lose verkauft.

    Warum verlosen Menschen eigentlich ihre Häuser?
    Verkaufen die Bieter genügend Lose, steigen sie besser aus als bei einem „normalen“ Verkauf auf dem Immobilienmarkt. Außerdem verspricht eine Verlosung eine schnellere Abwicklung: Der Losverkauf dauert nur ein paar Monate. Sogar Immobilienmakler sprechen anerkennend von einer „genialen Idee“, wie Michael Pisecky, Geschäftsführer der S Real Immobilienvermittlung, sagt, wobei es herausragende Grundstücke und clevere Werber in eigener Sache leichter haben dürften. Verlosungen sind nicht auf Häuser beschränkt: Autos werden derzeit ebenfalls verlost; Bernd Asbeck, der auf seiner Internetplattform Auxionit.com Anbietern Webfläche zur Verfügung stellt, überlegt, demnächst Rennpferde, Jachten und Klaviere in sein Portfolio aufzunehmen.

    Ist eine Hausverlosung in Österreich rechtlich korrekt möglich?
    „Privates Glücksspiel ist im österreichischen Recht zulässig“, heißt es aus dem Finanzministerium – und zwar dann, wenn eine Privatperson in nicht gewerbsmäßiger Absicht einmalig ihr Eigentum verlost. In diesem Fall verstößt man nicht gegen das staatliche Glückspielmonopol, und es ist keine Konzession erforderlich.

    Mit welchen Ausgaben und Risken hat der Verloser zu rechnen?
    Zunächst muss der Bieter die Kosten für Homepage, Werbekosten und den Notar tragen – mit 10.000 bis 20.000 Euro ist dabei zu rechnen. Wenn nicht genügend Lose verkauft werden, müssen die eingezahlten Loskosten vom Treuhandkonto an die Spieler rücküberwiesen werden. In jedem Fall, auch wenn die Lotterie abgesagt wird, ist die sogenannte Gewinnsteuer zu tragen: Sie beträgt zwölf Prozent und wird von der Gesamtheit der Lose ermittelt. Auch die Grunderwerbssteuer – 3,5 Prozent des Verkehrswerts – muss bezahlt werden.

    Sicher ist: Je mehr Häuser angeboten werden, desto schwieriger wird es, die notwendige mediale Aufmerksamkeit zu erlangen und ausreichend Interessenten zu finden. Außerdem sollten Besitzer prüfen, ob sie von der sogenannten Spekulationsfrist ausgenommen sind: Erst wenn sich das Anwesen zehn Jahre lang in ihrem Besitz befindet, ist keine Einkommensteuer fällig. Hat man das Gebäude als Hauptwohnsitz bewohnt, dann verkürzt sich diese Frist auf zwei Jahre.

    Worauf muss man als Loskäufer achten?
    „Bei Verlosungen ist es nicht möglich, alle wesentlichen Informationen über eine Immobilie zu erhalten“, sagt Thomas Malloth, Fachverbandsobmann der Immobilientreuhänder bei der Wirtschaftskammer. Selbst wenn man einen Grundbuchauszug anfordere, wisse man nicht, ob ein Abbruchbescheid oder etwa ein behördlicher Bauauftrag für die Fassade besteht. Weiteres Problem: Klärt man nicht alle wichtigen Fragen ab, gebe es nachher niemanden „den man am Schlafittchen packen kann“, sagt Malloth. „Der Makler muss die Käufer informieren, ein Privater nicht.“ Daher sollte man sich vergewissern, dass sämtliche Belastungen des Hauses bei der Besitzübergabe gelöscht werden: Dies muss in den Verlosungsbestimmungen stehen. Ebenfalls wichtig: Der (alte) Eigentümer sollte sich dazu verpflichten, alle Gebühren, Kosten oder sonstige Abgaben im Zusammenhang mit dem Eigentumsverkauf zu tragen. Sonst müsste nämlich der Lotteriegewinner die Eintragung ins Grundbuch und die Grunderwerbssteuer zahlen. Und: Man muss sich darüber im Klaren sein, dass man als künftiger Besitzer (sollte man denn das Haus wirklich behalten wollen) Betriebskosten, Abgaben und Reparaturen zahlen muss.

    Warum beträgt der Lospreis üblicherweise 99 Euro?
    Hierfür gibt es keine Erklärung – außer dass die Verkäufer finden, dass diese „magische Zahl gut klingt“ (Tatscher). 99 Euro sei zudem ein verträglicher Preis für ein Los. Zwingend ist er nicht: Derzeit läuft eine Verlosung mit Losen um 65 Euro an.

    Kann man die angebotenen Häuser besichtigen?
    Grundsätzlich nein. Auf den Anbieterhomepages kann man nur Grundrisse und Eckdaten des Hauses einsehen. Besichtigungen mit mehreren hundert Interessenten seien – ohne professionelle Hilfe durch einen Makler – nicht durchführbar, heißt es vonseiten der Besitzer. Außerdem widerspreche es dem Konzept eines schnellen Zufallsgewinns. Und genau davor warnen Immobilienexperten wie Malloth: „Kaufe nichts, was du nicht vorher gesehen hast.“ Es bestünde die Gefahr, dass Besitzer sich ihrer problematischen Grundstücke über Hausverlosungen „entledigen“.

    Werden sich Immobilienverlosungen auf dem Markt etablieren?
    Experten sind uneins: Während Klaus Woschnak, Präsident der Österreichischen Notariatskammer, von einem „kurzfristigen Hype“ spricht, glauben andere, dass sich die Verlosungen „eine kleine Marktnische erobern“ werden (Pisecky). Angst vor echter Konkurrenz hat man in der Immobranche aber (noch) keine. Fest steht, wie auch Homepage-Anbieter wie Asbeck wissen: „Die Verlosungen funktionieren so lange gut, wie sie seriös mit ordentlichen Objekten betrieben werden.“

    Wie sieht die Rechtslage in anderen Ländern aus?
    In den immobilienkrisengeschüttelten USA sind Hausverlosungen üblich, ebenso in Spanien. Anders im Nachbarland Deutschland: Dort sind Immolotterien rechtlich nicht erlaubt. Ein Münchener Hausbesitzer verlost nun mittels eines Tricks doch sein Haus: Zusätzlich zum Loskauf müssen die Teilnehmer Gewinnfragen richtig beantworten. Damit war die Finanzbehörde einverstanden: Denn nunmehr entscheide nicht das Glück allein über den Gewinnerfolg, lautet die Begründung.

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  3. #2
    Casinospieler Avatar von RalfMonika
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    Daumen hoch Hausverlosung

    In Deutschland gibt es Jetzt zwei Plattformen die eine rechtlich Saubere Abwicklung einer Hausverlosung garantieren. In Deutschland funktioniert es nur wenn vom Veranstalter nachvollziehbar alle Teilnehmer bis zu Schluss die exakt gleichen Chancen haben und das wird von Rechtsanwälten bestätigt das dies so sein wird.

    Wer Interesse hat sich das ganze mal anzuschauen Kann dies tun unter:

    Die-Hausverlosung.info | Die-Hausverlosung.biz | Die Plattform fr erfolgreiche Hausverlosungen
    Startseite

    Hierbei gibt es auch einen Separaten Treuhänder der die gesamten Finanzen verwaltet also kein Tochterunternehmen des Veranstalters ist.


    Herzliche Grüße
    Euer Verloser

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