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Thema: Glücksspiel-Monopol: Rechtsweg ist ausgeschlossen

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    Standard Glücksspiel-Monopol: Rechtsweg ist ausgeschlossen

    Gerichte mauern, Behörden behindern, die Politik schweigt: Der Glücksspielstaatsvertrag bedeutet für Lottovermittler im Internet das Aus. Hunderte Arbeitsplätze sind in Gefahr. Dabei ist das Gesetz umstritten.

    Jens Schumann zählt die Stunden. Noch etwas mehr als 200 sind es, dann wird Tipp24 vernichtet. Dem 35-Jährigen Unternehmer und seinen 170 Mitarbeitern läuft die Zeit davon. Nicht die Finanzkrise zwingt ihn in die Knie - Beamtentum und Politik schaufeln das Grab. Das Todesurteil ist der umstrittene Glücksspielstaatsvertrag, der bereits seit dem 1. Januar 2008 gilt. Der verbietet das Vermitteln von staatlichen Lotterien im Internet.

    Für ein Jahr hat Schumann eine Übergangsgenehmigung bekommen. Am 1. Januar 2009 läuft sie aus. Während der Staat mit Milliarden das Missmanagement bei Banken stützt, wird sein gesundes Unternehmen auf das Schafott geführt.

    Schumann betreibt mit Tipp24 eine Lottobude im Internet. Er vermittelt ausschließlich staatliche Lotterien - nichts Anrüchiges. Lottospieler können ihre Kreuze bequem vom Sofa aus setzen. Mit der Idee gründet Schumann 1999 sein Unternehmen, geht 2005 an die Börse. Eine Erfolgsgeschichte. Allein 2007 hat er für 320 Mio. Euro Lottoscheine vermittelt, 120 Mio. Euro an die Länder überwiesen. Geld, das künftig fehlen wird. Schumanns Gewinn ist die Vermittlungsgebühr.

    Der Erfolg schafft Neider. Lotto ist in den Augen vieler Bürokraten ein hehres Gut des Staates. Dass ein freier Unternehmer damit Geld verdient, ein Affront. Nordrhein-Westfalen und Bayern wollten 2004 ebenfalls einen bundesweiten Lottoauftritt im Internet stemmen. Was Schumann geschafft hat, ist ihnen bislang nicht gelungen.

    Für Schumann steht fest: Unter dem Deckmantel der Suchtprävention sollen er und seine Wettbewerber ausgebootet werden. "Aufgrund eines verfassungswidrigen Gesetzes, das auf einer wissenschaftlich nachgewiesenen falschen Annahme fußt." Deutsche Lottospieler werden als suchtgetriebene Glücksspieljunkies dargestellt, die der Staat vor sich selbst schützen muss. Deshalb dürfen die staatlichen Lotterien ab 1. Januar nicht mehr im Internet vermittelt werden. Die Annahmestelle im Kiosk ist davon nicht betroffen.

    Allein 2 Mio. Euro berappt Schumann an Anwaltskosten. Rechtsgutachten, Gesundheitsstudien geben ihm recht, selbst die EU-Kommission. Die deutsche Politik schaut zu. Einen Staatsvertrag, unterschrieben von 16 Ministerpräsidenten, nimmt man nicht einfach zurück. 2011 soll neu entscheiden werden. Dann kann man den Vertrag sterben lassen - ohne großes Aufsehen. Und es gäbe eine Chance für den Neustart von Landeslotterien im Netz.

    Ist der Vertrag nur ein Mittel, um unliebsame Wettbewerber loszuwerden? Jörg Bode, parlamentarischer Geschäftsführer der FDP in Niedersachsen, erinnert sich noch gut an den Druck, mit dem der Vertrag durchgeboxt wurde: Man müsse zustimmen, sonst breche das deutsche Lottosystem zusammen, habe es geheißen.

    Schumann kann nicht bis 2011 warten. Der europäische Marktführer ist auf sein Deutschlandgeschäft angewiesen, das 85 Prozent seines Umsatzes ausmacht. "Ich werde wie ein Schwerverbrecher behandelt" klagt Schumann. Das hessische Innenministerium erhöht Mitte November den Druck. In einem Schreiben werden die Landeslotterien ermahnt, dass "sie ab dem 1. Januar 2009, 0.00 Uhr, keine Spielaufträge mehr über das Internet entgegennehmen dürfen". "Da werden Fakten geschaffen", so Schumann.

    Die Behörden blockieren von Anfang an. Jede Genehmigung, jeder Antrag muss mit jedem einzelnen Bundesland geregelt werden. 16-mal das gleiche Prozedere. Häufig werden Genehmigungen verweigert - ohne Angabe von Gründen. Schumanns Klagen laufen ins Leere, Gerichte fühlen sich nicht zuständig. Wertvolle Zeit verrinnt.

    Es bleibt bei Teilerfolgen: Das Verwaltungsgericht Berlin urteilt, dass Tipp24 Glücksspiele im Internet vermitteln darf. Allerdings müssen sich die Spieler in Berlin aufhalten - keine Rettung für Schumann. Der renommierte Staats- und Verwaltungsrechtler Bodo Pieroth stuft den Staatsvertrag gar als "verfassungswidrig" ein, spricht von "Berufsverbot". Im Frühjahr reicht Schumann Klage beim Bundesverfassungsgericht an. Erst Ende Oktober verkündet das Gericht, dass es die Klage nicht annimmt.

    Die Bundesregierung schätzt, dass es zwischen 80.000 und 400.000 beratungs- und behandlungsbedürftige Glücksspieler gibt. Allerdings tauchen im Suchtbericht 2007 keine Lottospieler auf. Das Hamburger Institut für interdisziplinäre Sucht- und Drogenforschung (ISD) untersucht im Auftrag von Lotto Hamburg deren Suchtverhalten. Fazit: Es gibt kein nachweisbares Phänomen einer Lottosucht.

    Der juristische Dienst der EU-Kommission bemängelt, dass der Bund die zulässige Zahl von Spielautomaten erhöht, während Lotto im Internet verboten wird. Dabei hätten Spielautomaten das höchste Suchtpotenzial. "Das Gesetz behandelt ein Problem, das es nicht gibt", sagt Rüdiger Kruse, finanzpolitischer Sprecher der CDU in Hamburg. Kruse fordert, die Frist für Onlinevermittler bis 2011 zu verlängern. "Im Prinzip sind da die Finanzsprecher der Länder alle der gleichen Meinung", so Kruse.

    Bayern halte das Onlineverbot aber für gerechtfertigt, sagt ein Sprecher der Landeslotterie. Dennoch startet Bayern im Mai unter Berufung auf die Übergangszeit ein eigenes Lottoportal. "Warum sollen wir das Feld den Privaten überlassen", so der Sprecher.

    Die letzte Hoffnung ruht auf Norman Faber, der mit Tippgemeinschaften bundesweit bekannt geworden ist. Auch er hat Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Die Antwort wird mit Spannung erwartet. Und eine Landeslotterie soll sich bereits über einen bundesweiten Auftritt informieren.

    Die Ministerpräsidenten nehmen im Dezember 2006 den Glücksspielstaatsvertrag billigend zur Kenntnis. Ein kleiner Passus findet kaum Beachtung: "Das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet ist grundsätzlich verboten", heißt es. Die Länder müssen den Staatsvertrag noch absegnen. Schleswig-Holstein hat Bedenken. Auch andere Länder zögern. Erst im Dezember wird er ratifiziert. Am 1. Januar 2007 tritt der Vertrag in Kraft. Es gibt eine Übergangsregelung unter strengen Auflagen. Eine maximale Spielsumme von 150 Euro pro Woche wird eingeführt, die Kunden müssen sich mit einem Ausweis anmelden.

    Seit 30 Jahren ist Norman Faber mit seinen Spielgemeinschaften aktiv. Auch er ist von dem Gesetz betroffen. 500 Arbeitsplätze stehen bei ihm auf dem Spiel. "Ich werde kalt enteignet", sagt Faber.

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