Mit einem Eilverfahren beim Bundesverfassungsgericht will der Bochumer Lotto-Unternehmer Norman Faber das geplante Verbot für die Vermittlung von Lotto-Spielen im Internet in letzter Minute stoppen. Er habe vergangene Woche Beschwerde in Karlsruhe eingelegt, bestätigte der Inhaber des größten deutschen Anbieters von Lotto-Spielgemeinschaften einen Bericht des Nachrichtenmagazins Focus vom 15.12.2008. Das im Glücksspielstaatsvertrag vorgesehene Verbot für die Online-Vermittlung vom 01.01.2009 an ist aus seiner Sicht verfassungswidrig. Das BVerfG konnte den Eingang der Beschwerde am 15.12.2008 in Karlsruhe nicht bestätigen.
Faber befürchtet Schaden für sein Unternehmen
Der Glücksspielstaatsvertrag sichert dem Staat ein Monopol auf Glücksspiele. Die Begründung, dieses Monopol diene dem Schutz vor Spielsucht, bezeichnet Faber als «unhaltbar». Werde das Online-Verbot nicht gestoppt, würden die Kunden im Internet zu ausländischen Anbietern oder illegalen Sportwetten wechseln, sagte der 63 Jahre alte Unternehmer. Online-Lotto sei ein Wachstumssegment. Bleibe es bei dem Verbot, rechne er mit erheblichem Schaden für sein Unternehmen mit 500 Mitarbeitern.