Der Staat verdient mit! Vater Staat verdient nicht schlecht am Traum vom großen Geld – auch dort, wo das Gewinnspiel von freien Unternehmern betrieben wird. Denn die müssen eine Rennwett- und Lotteriesteuer an die Länder entrichten, sind dafür aber von der Umsatzsteuer befreit.

In Deutschland, Österreich und der Schweiz gilt gleichermaßen: Jede Lotterie bedarf einer staatlichen Genehmigung. Ohne rechtskräftige Erlaubnis ist der Lotterievertrag zwischen Spieler und Veranstalter nicht gültig. Das heißt im Streitfall: Die Ausschüttung eines Gewinns ist für den Veranstalter nicht verbindlich.

Bei staatlichen Lotterien ist die relative Höhe des Gewinns per Gesetz verankert. 50 Prozent der Einnahmen aus Lotto, Toto und Rennquintett müssen an die Gewinner ausgezahlt werden. Bei der Glücksspirale, die eine monatliche Rente von rund 7500 Euro verspricht, sind es 35 Prozent, bei der Fernsehlotterie „Ein Platz an der Sonne" werden 25 Prozent an die Gewinner zurückgezahlt. Die höchste Ausschüttungsquote hat das Roulette: Die glücklichen Gewinner bekommen insgesamt 95 Prozent der Einnahmen.

Keine Bange vor dem Fiskus!
Dass das Finanzamt den Traumgewinn anknabbert, müssen Lottomillionäre nicht befürchten. Bei staatlichen Lotterien gehen rund 16 Prozent Lotteriesteuer und 20 Prozent Konzessionsabgaben der Einsätze an den Staat. Der Gewinn selbst ist steuerfrei. Zunächst. Erst ein Jahr nach dem großen Reibach wird Einkommenssteuer für die aus dem Gewinn abfallenden Zinsen fällig.