Der Glücksspielanbieter JAXX AG (ehemals FLUXX AG) meldete am Mittwoch, dass für Lotto-Spielvermittler vor dem Verwaltungsgericht Berlin ein wichtiger Sieg gegen den neuen Glücksspielstaatsvertrag errungen wurde. Das Gericht habe bestätigt, dass die zentralen Vorschriften des Glücksspielstaatsvertrags wegen ihrer Europarechtswidrigkeit auf gewerbliche Lotto-Spielvermittler keine Anwendung fänden. Geklagt hatte ein Mitbewerber von JAXX.

Den Angaben zufolge hielten es die Berliner Richter für unvereinbar mit der Dienstleistungsfreiheit in Europa, dass gewerbliche Spielvermittler nach dem vorliegenden Glücksspielstaatsvertrag für ihre Tätigkeit im Internet bereits in 2008 eine Erlaubnis in jedem Bundesland beantragen sollten. Sie hätten entschieden, dass dieser Punkt des Glücksspielstaatsvertrags nicht angewendet werden dürfe. Auch das Verbot der Vermittlung im Internet, welches ab 2009 gelten sollte, sei für europarechtswidrig und unanwendbar erklärt worden. Die noch nicht rechtskräftige Entscheidung des Gerichts bedeute, dass JAXX auch 2009 über Internet seine Kunden in und um Berlin bedienen könne.

Laut dem Unternehmen sollte der Staatsvertrag Lotto-Spielvermittler wie JAXX dazu zwingen, die Scheinabgabe nur bei der Lottogesellschaft des Bundeslandes einzuspielen, in dem sich der Teilnehmer aufhält. Wie der Bundesgerichtshof in einer kürzlich ergangenen Entscheidung sind auch die Richter in Berlin der Ansicht, dass diese Art der Gebietsaufteilung mit dem europäischen Recht nicht zu vereinbaren sei und kippten sie kurzerhand, hieß es.

Des Weiteren, so JAXX, verwarf das Gericht die Werbebeschränkungen in- und außerhalb des Internet komplett und entschied darüber hinaus, dass das Land Berlin seiner Lottogesellschaft nicht gesetzlich verbieten dürfe, Provisionen an gewerbliche Spielvermittler zu zahlen