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Thema: Glücksspiel-Monopol schützt nicht vor Spielsucht

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    Standard Glücksspiel-Monopol schützt nicht vor Spielsucht

    Im Kampf um Kunden verstoßen viele staatliche Lotto-Anbieter offenbar gegen das Gesetz zum Spieler- und Jugendschutz

    Sie träumen von einer Villa, der Jacht, von Millionen. In einer Lottobude in der Münchner Altstadt gehen Glücksjäger ein und aus. Der Verkäufer hat gut zu tun. Über Mangel an Kunden kann er nicht klagen.

    Einige Spieler freilich, die in der Vergangenheit in dem Kiosk Sportwetten abschlossen, hatten es gar nicht auf Gewinne abgesehen: Sie wollten kontrollieren, ob sich der Ladenbetreiber an das Gesetz hält – was er nicht tat.

    Seit 1. Januar 2008 gilt der Glücksspielstaatsvertrag, der verfügt, dass nur der Staat Sportwetten und Lotterien veranstalten darf, private Anbieter hingegen nicht. Wer auf den Ausgang von Fußball- oder Tennisspielen setzen will, benötigt neben seinem Ausweis eine Kundenkarte. Auf diese Weise sollen zur Spielsucht neigende Tipper erkannt und ausgeschlossen werden. Jugendliche unter 18 dürfen generell nicht zocken. Soweit die Theorie.

    In der Praxis geht es offenbar lockerer zu. Laut einer neuen, in sieben Bundesländern durchgeführten Studie verstoßen viele Lottofilialen zum Teil massiv gegen die gesetzlichen Bestimmungen.

    Für die Erhebung, die FOCUS exklusiv vorliegt, schickte das bayerische Marktforschungsunternehmen FairControl im April Dutzende Testkäuferin 32 große Städte. Bei den verdeckten Ermittlern, die jeweils zwischen 30,50 und 50,50 Euro setzten, handelte es sich um Erwachsene, Jugendliche und Kinder.

    In 757 Lottoshops versuchten die Pseudozocker, Wetten auf Spiele der ersten Fußball-Bundesliga abzuschließen.

    * In 54 Prozent aller Fälle gelang es ihnen, vorläufige Kundenkarten ohne Ausweis auf falschen Namen zu beantragen oder ausgestellt zu bekommen.

    * 76 Prozent der erwachsenen Testtipper konnten mit einer vorläufigen bzw. falsch ausgestellten Kundenkarte Wetten abgeben. Dies schafften auch 42 Prozent der Jugendlichen zwischen 16 und 17 Jahren sowie 14 Prozent der Kinder im Alter zwischen 12 und 14.

    * In 20 Prozent der Filialen fehlten die gesetzlich vorgeschriebenen Aushänge, die vor Spielsucht-Gefahren warnen.

    Während in Bayern 84 Prozent der Jugendlichen ohne Ausweis wetten konnten, gelang dies in Berlin nur neun Prozent. In der Hauptstadt wiederum fehlten in 47 Prozent der Läden Warnhinweise, dass Spielen süchtig machen kann, in NRW nur in fünf Prozent.

    Verdeckter Auftraggeber der Erhebung war der Verband Europäischer Wettunternehmer. Zu ihm gehören private Anbieter wie Bet 3000 mit Sitz in München. Dessen Vizechef Magnus von Zitzewitz nennt die Ergebnisse der Studie erschreckend: „Es zeigt sich, dass die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in großem Stil unterlaufen werden.“ Karlsruhe hatte 2006 das Monopol der Bundesländer auf Sportwetten zwar erlaubt – unter der Bedingung, dass der Staat seine Bürger konsequent vor Spielsucht schützt. „Genau das“, meint von Zitzewitz, „kann oder will der Staat offenbar nicht leisten.“

    Weil Kioskbetreiber bei jeder Wette Provision kassieren, nehmen es manche mit den Kontrollen offensichtlich nicht so genau. Möglicherweise wollen sie so auch einen Teil der Verluste kompensieren, die seit Inkrafttreten des Staatsvertrags aufgelaufen sind.

    Auf Grund von Werbebeschränkungen ging der bundesweite Umsatz bei der staatlichen Sportwette Oddset im ersten Halbjahr 2008 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um knapp 21 Prozent zurück. Während Bayern ein Minus von acht Prozent beklagt, verzeichnet NRW einen Einbruch um 18,8 Prozent, Schleswig-Holstein um 38 Prozent, Niedersachsen gar um 42,2 Prozent.

    Den Hütern des staatlichen Glücksspielmonopols dürften die Resultate der Studie kaum behagen. Offenbar kamen Appelle an die Lottomitarbeiter, sich strikt an das Gesetz zu halten, nicht bei jedem an. Auch drohende Sanktionen bis hin zum Lizenzentzug scheinen nicht abzuschrecken.

    Den privaten Wettanbietern, die verbissen um ihre Existenz kämpfen und gegen Schließungen ihrer Büros juristisch vorgehen, können die Patzer des Monopolisten nur recht sein. Mehrere Verwaltungsgerichte äußerten bereits Zweifel am Glücksspielstaatsvertrag – einige legten die Sache dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vor. Dort dürfte man die Betrugsanfälligkeit des deutschen Lottosystems interessiert zur Kenntnis nehmen.

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