Ein Urteil des niederländischen Bezirksgerichts Ostbrabant gegen die Glücksspielaufsichtsbehörde Kansspelautoriteit (KSA) könnte weitreichende Auswirkungen auf das Lotto-Monopol im Land haben.
Wie „Casino Nieuws“ berichtet, beantragten die staatlich geführten Unternehmen Sofortlotterie-, Sportwetten- und Lotterielizenzen, die am 4. September 2022 von der KSA abgelehnt wurden. Die Unternehmen wurden in der offiziellen Entscheidung nicht namentlich genannt, aber die niederländische Zeitung „Brabants Dagblad“ hat die Medien haben sich darauf festgelegt.
In ihrer Antwort argumentierte die KSA, dass die Lizenz einem Dritten – der Nederlandse Loterij – gewährt worden sei und gemäß der Monopolpolitik nur an eine juristische Person vergeben werden dürfe. Die Glückspielbehörde verwies darauf, dass die Glücksspielpolitik der Niederlande „horizontal konsistent“ sei. Die Kläger entgegneten, dies sei seit der Einführung des Remote Gambling Act (KOA) im Oktober 2021 nicht mehr der Fall gewesen.
Sie verwiesen auch auf Urteile vom 2. Mai 2018 und 10. März 2021. Ersteres behielt den Status quo des Monopols bei Sportwettbewerben und Sofortlotterien bei. Während das zweite Urteil im Vorfeld der Öffnung des niederländischen iGaming-Marktes entschied, dass es zulässig sei, das Monopol der Lotterie aufrechtzuerhalten bei der Erteilung einer Genehmigung für Wohltätigkeitslotterien.
Niederländische Glücksspielpolitik „nicht mehr konsistent“
Bei der Würdigung der Argumente der Kläger kam das Gericht zu dem Schluss, dass das niederländische Fernglücksspielgesetz (KOA), auf welches die KSA seine Ablehnungen stützte, nicht mit Artikel 56 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) im Einklang steht.
Artikel 56 AEUV verbietet Beschränkungen des Dienstleistungsangebots innerhalb der EU-Mitgliedstaaten. Das Gericht kam letztlich zu dem Schluss, dass die niederländische Glücksspielpolitik nach dem „aktuellen Stand der Dinge“ „nicht mehr horizontal konsistent“ sei.
Das Gericht akzeptierte die Behauptung, dass ein Monopollizenzierungssystem nicht notwendig sei, um die „öffentlichen Interessen“ im Zusammenhang mit Glücksspielen zu schützen. Wie etwa den Kundenschutz, oder um landbasiertes Glücksspiel zu betreiben.
Das Gericht gelangte zu dem Schluss, dass es „nicht verhältnismäßig ist, Betreibern das Anbieten von Dienstleistungen zu verbieten, es sei denn, es handelt sich um ein Monopolsystem, da dadurch die allgemeinen Ziele nicht systematisch und kohärent gewährleistet werden“. Das Gericht entschied daher, dass die KSA nicht das Recht habe, die Lizenzanträge mit der Begründung abzulehnen, dass die Nederlandse Loterij bereits für den Betrieb von Lotterien auf dem Markt zugelassen sei. Die Regulierungsbehörde hat nun 12 Wochen Zeit, die beiden Anträge erneut zu prüfen.