Historisches und Bedeutung des Glücksspielstaatsvertrages
Das deutsche Glücksspielrecht wird vom Gesetzgeber als sogenanntes „Gefahrenabwehrrecht“ bezeichnet. Auch wenn es etwas merkwürdig anmutet, wird diese Definition nachvollziehbarer, wenn man versteht, was der deutsche Staat unter einer „Gefahrenabwehr“ hinsichtlich Glücksspiel subsumiert.
Betrachtet man den historischen Verlauf des Glücksspielstaatsvertrages (und seinen 3 „Glücksspieländerungsstaatsverträgen“) seit 2008, so stehen zwei Kontexte stets dabei im Vordergrund:
1. Jugendschutz
2. Bekämpfung von Glücksspielsucht und / oder Prävention
Allerdings stellt sich dem neutralen Beobachter in Bezug auf den aktuell gültigen GlüStV 2021 ernsthaft die Frage, ob das, was der Staat unter „Gefahrenabwehr“ versteht, nicht doch etwas anders gemeint ist als offiziell verlautbart wird?
Dieser Frage werde ich im Weiteren noch nachgehen.
Bis zum ersten Glücksspielstaatsvertrag im Jahr 2008 hatten die Bundesländer sehr uneinheitliche Regelungen zum Glücksspiel aufgestellt, da die gesetzlichen Normen hinsichtlich Glücksspiel in Deutschland durch die Bundesländer selbst festgelegt werden. Man spricht in solchen Fällen auch von Landesrecht. Durch ein Gerichtsurteil in Bayern, welches sich damals mit der Frage des Sportwetten-Monopols beschäftigt hatte, wurde zu diesem Zeitpunkt die Einigung auf ein neues Gesetz zwischen den Bundesländern erwirkt, was die damalige rechtliche Zersplitterung weitestgehend aufhob. Eine Ausnahme stellte nur Schleswig-Holstein dar, welches den Beitritt zum GlüStV unter einer neuen Landesregierung erst 2013 vollzog.
Bis zum Jahre 2021 gab es wie oben beschrieben also drei sogenannte „Glücksspieländerungsstaatsverträge“, die man auch als jeweilige Aktualisierung der ersten Fassung des Glücksspielstaatvertrages erachten kann, und welche aktuell im novellierten, das heißt neuen Glücksspielstaatsvertrag 2021 aufgegangen sind.
Der Glücksspielstaatsvertrag ist insofern von Bedeutung für den Markt in Deutschland, als das dieser:
- Über Föderationsgrenzen hinweg einheitliche Normen und Regeln festschreibt, welche ansonsten den jeweiligen Bundesländern in Eigenregie vorbehalten sind, was ohne eine solch einheitliche Regelung zu einem Wildwuchs an Gesetzen i.S.v. „Kleinstaaterei“ wie in der Vergangenheit führen würde.
- Die einzige Form einer „Erlaubnis zur Teilnahme am Glücksspiel“ darstellt, denn man darf bei allem nicht vergessen das Deutschland als eines der wenigen Länder weltweit bis heute ein Totalverbot für die Teilnahme am Glücksspiel ausspricht, sofern dies nicht explizit behördlich genehmigt ist, was einem Monopol gleichkommt, aber dazu später mehr.
Das heißt, ganz egal welche Casino-Angebote man über die letzten 10 oder mehr Jahre vor dem neuen Staatsvertrag für 2021 im Internet genutzt hat. Sie waren schlicht verboten, auch wenn es eine stillschweigende Duldung gab. Manche bezeichnen diesen Zustand bis heute gern als „Grauzone“, was jedoch Unsinn ist, denn es gibt den §285 des deutschen Strafgesetzbuches (StGB), welcher unverändert besteht, dort heißt es:
"§ 285 Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel
Wer sich an einem öffentlichen Glücksspiel (§ 284) beteiligt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft."
Das Adjektiv „unerlaubt“ ist dabei wichtig, denn was der Staat erlaubt, oder auch nicht erlaubt, ist dabei maßgeblich. Der einzige Grund, warum die allerwenigsten Spieler tatsächlich Probleme bei der Nutzung von als illegal angesehenen Casinos in der Vergangenheit bekamen, war schlicht fehlender „Verfolgungsdruck“. Es gab vor dem neuen Glücksspielstaatsvertrag keine offizielle Behörde, die sich um solche Vorgänge gekümmert hätte und die Polizei sowie die Staatsanwaltschaften hatten gewiss Besseres zu tun, als sich der Spielleidenschaft von „Rudi Zocker“ zu widmen.
Dies hat sich mit Einführung des neuen (aktuell gültigen) Glücksspielstaatsvertrages geändert. Ab dem 01. Juli 2021 wurde eine neue Behörde geschaffen, die als „Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder“ oder kurz „GGL“ mit Sitz in Halle (Saale) bezeichnet wird.
Diese neue Behörde wird als Anstalt öffentlichen Rechts von den Ländern finanziert und von diesen getragen, was nicht unerhebliche Folgen für den gesamten Markt hat, denn genau wie die Polizei eine Exekutive bei der Durchsetzung von Rechtsnormen darstellt, so hat die GGL eine gleichartige Funktion, wenn auch ausschließlich auf die Durchsetzung der neuen Rechtsnormen des Glücksspielstaatsvertrages 2021 beschränkt.
Nun, soweit so bekannt, könnte man bis hier meinen, wären da nicht die durch das neue Gesetz erwirkten zum Teil ins Extreme reichenden Einschränkungen des Online Glücksspielmarktes in Deutschland, welche als ständige Kontroversen nicht nur Spielern Kopfzerbrechen bereiten, sondern auch Juristen, den Casinos selbst, die mithin zu sogenannten „Spielotheken“ degradiert wurden, sowie weiteren Interessengruppen und Marktteilnehmern.
Das Problem ist also nicht, dass so ein Gesetz existiert. Dies wäre aus meiner Sicht sogar wünschenswert, wenn das Gesetz für den Spieler wie auch für andere Beteiligte fair ausgelegt wäre. Das Problem ist, dass wenn man dieses Gesetz liest und versteht, was der Staat da eigentlich krampfhaft versucht, zu erreichen, dann wird nicht nur bei mir, sondern den meisten Spielern, die das Gesetz bereits kennen wohl die Frage aufkommen, wer denn hier wirklich „kriminell“ ist und wer nicht?
Die Spieler sind es garantiert nicht, da deren einziges "Vergehen" aus der Teilnahme am Glücksspiel besteht.
Beim deutschen Staat und dessen Lobbyisten wäre ich mir jedoch nicht so sicher.