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Thema: Jagd auf das Online Glücksspiel

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    21.04.2007

    Jagd auf das Glücksspiel

    Ein kleines Unternehmen verklagt einen Online-Glücksspiel-Anbieter nach dem anderen – aufgrund von Zivilcourage?

    Wien. Harte Zeiten für das Geschäft mit dem Glück: Nicht nur, dass EU-weit eindeutige Richtersprüche zur Frage der Beschränkung oder Liberalisierung des Glücksspiels fehlen, jetzt macht in Österreich auch ein privates Unternehmen ernst: Es deckt Bwin und andere börsennotierte Online-Anbieter mit einer Klagsflut ein.

    Begonnen hat es vergangenen Oktober: Die Wiener Omnia Communication Centers GmbH reichte eine Strafrechtsanzeige gegen Bwin wegen illegalem Glücksspiel und Umgehung der Steuerpflicht in Österreich ein. Anfang April wurde Bwin wieder von Omnia wegen unlauteren Wettbewerbs geklagt. Vergangene Woche wurde bet-at-home wegen unlauteren Wettbewerbs geklagt, und laut Omnia dürfen noch weitere Internetspiel-Anbieter mit einer Klage rechnen.

    Die Omnia GmbH versucht, eine einstweilige Verfügung gegenüber den geklagten Wettanbietern durchzubringen – diese müssten dann ihre inkriminierten Geschäftszweige für eine Zeit einstellen. Falls die Online-Anbieter aber später vor Gericht gewinnen würden, könnten sie den Kläger wiederum für den entgangenen Gewinn belangen – und Schadenersatzzahlungen fordern, die bis in die Millionenhöhe gehen könnten.

    Das wäre, so heißt es in der Branche, für den primären Konkurrenten der Online-Anbieter, nämlich die gut verdienenden Casinos Austria zu teuer, sollten sie selbst klagen. Eine GmbH wie Omnia, mit einem voll einbezahlten Stammkapital von 36.000 Euro, ist abgesichert: Sie würde einfach in Konkurs gehen.

    Ungeklärtes Motiv

    Wieso nimmt es aber ein unbekanntes Unternehmen, das seit Jahren versucht, im Internet eine Frage-Quizshow zu etablieren (zaster.com), für die es noch nie Werbung betrieben hat, mit börsennotierten Online-Anbietern auf? "Das sollte man einmal die Casinos Austria fragen", gibt sich Guido Schmitt, Chef der bet-at-home Holding, kryptisch. Denn in der Branche kursieren seit längerem Gerüchte, dass den Casinos Austria die Klagen der Omnia zumindest nicht unangenehm sind.

    Eine schiefe Optik lässt sich nicht von der Hand weisen. Verbindungen zwischen Omnia und den Casinos scheinen jedenfalls zu existieren.

    Freund der Casinos

    Verantwortlich für die Klagen von Omnia ist der umtriebige Geschäftsmann Gert Schmidt. "Omnia ist eine 100-prozentige Tochter der Profi PR GmbH, und die gehört wiederum mir", erklärt Schmidt – auch wenn nicht er, sondern ein alter Freund von ihm im Firmenbuch steht. Das Stammkapital hat Schmidt aber nach eigenen Angaben eingezahlt.

    Ein anderer alter Freund von Schmidt ist der ehemalige Aufsichtsratspräsident der Casinos Austria International, Gustav Adolf Neumann – eine Verbindung, die schon seit 40 Jahren besteht. Ihm und anderen Bekanntschaften verdankt Schmidt, dass er "zufällig in das Glücksspielgeschäft" gerutscht ist: Vor vielen Jahren habe es sich "einfach ergeben", dass er die Casino Adria AG mit Sitz in Zürich von den Casinos Austria gekauft hat. Mit dieser Gesellschaft unterhielt Schmidt einige Zeit Casinobetriebe in Kroatien, bis diese unter der Ära Tudjman enteignet wurden. Der Rechtsstreit dauert bis heute an.

    Schmidt, der einst auch das "Erfolg"-Magazin herausgegeben und ein Buch über den Serienmörder Jack Unterweger geschrieben hat, weist allerdings Mutmaßungen, er könnte im Auftrag der Casinos Austria handeln, zurück. Auch die Casinos dementieren. "Sie werden allerdings nicht unglücklich über die Klagen sein", räumt Schmidt ein.

    Er gibt als Motor "Zivilcourage" und "Markthygiene" an. Das Argument von Bwin, dass man ohnehin eine Lizenz aus Gibraltar habe und daher legal anbiete, lässt er etwa nicht gelten. Die Lizenz sei nicht gültig. "Wäre ich der Monopolist, hätte ich jedenfalls schon längst geklagt", so Schmidt.

    Der Grund, warum Schmidt nicht im Firmenbuch bei Profi PR steht, beschreibt er übrigens so: "Ich möchte nirgends aufscheinen." Außerdem wolle er sich nicht mit Formalitäten befassen, sondern "mit den kreativen Dingen wie so einem Prozess oder der Jagd nach bösen Buben im Internet." Wozu solle er auch aufscheinen, fragt Schmidt: "Wenn jemand klagen will, kann er immer die Firma klagen." Wie erwähnt, ist die Haftung der Omnia mit 36.000 Euro begrenzt.

    wienerzeitung.at
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