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Thema: Glücksspielbranche sieht Wettmonopol am Ende

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    06.03.2007

    Glücksspielbranche sieht Wettmonopol am Ende

    Die privaten Wettanbieter in Deutschland feiern nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs bereits das Ende des staatlicher Glücksspielmonopole in den Staaten der EU und damit auch in Deutschland. Dass sie sich da nicht zu früh freuen: Die Vereinigung der Lottogesellschaften der Länder sieht keine Auswirkungen auf Deutschland.

    HB BERLIN/LUXEMBURG. Der geplante Lotterie-Staatsvertrag in Deutschland sei nach dem EuGH-Urteil Makulatur, erklärten die im Deutschen Lottoverband organisierten privaten Vermittler am Dienstag in Berlin. Nötig seien nun getrennte Staatsverträge.

    Der EuGH hatte private Anbieter bei der grenzüberschreitenden Vermittlung von Sportwetten in Europa gestärkt. Sie dürfen nicht durch nationalen Regierungen behindert werden. Die obersten EU- Richter erklärten in Luxemburg ein italienisches Gesetz für „gemeinschaftsrechtswidrig“, das Vermittler ausländischer Wetten ohne Konzession und polizeiliche Genehmigung mit Strafe bedroht.

    „Die Länder müssen sich endlich ernsthaft mit dem dualen Staatsvertragssystem auseinandersetzen“, forderte Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes. Danach würde das Sportwettenrecht wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert neu geregelt; bei Lotto und Lotterien bliebe es dagegen beim Lotteriestaatsvertrag von 2004. Der geltende Staatsvertrag biete ausreichende Instrumente, den Lotteriemarkt zu regeln und die Förderung von Sport, Sozialem und Kultur zu sichern.

    Das private Glücksspielunternehmen Fluxx aus Altenholz bei Kiel betonte, der deutsche Entwurf zum Glücksspielstaatsvertrag werde als Monopollösung den Folgen dieses EuGH-Urteils weder aus rechtlicher noch aus wirtschaftlicher Sicht gerecht. Fluxx-Vorstandssprecher Rainer Jacken: „Die Worte aus Luxemburg sind deutlich: An staatliche Monopole werden in Europa hohe Anforderungen gestellt. Ein wenig über eventuelle Spielsucht plaudern, um dann verfassungsgemäße Grundrechte einzuschränken - so funktioniert es eben nicht. Der vorliegende Entwurf zum Glücksspielstaatsvertrag ist faktisch Makulatur.“

    Dagegen erklärte die Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg, das EuGH-Urteil habe keine unmittelbare Bedeutung für das staatliche Wettmonopol in Deutschland. „Das Urteil betrifft die Rechtslage in Italien“, sagte Geschäftsführer Friedhelm Repnik. Er betonte, der EuGH beziehe sich in seinem Urteil auch nicht auf den neuen Glücksspielstaatsvertrag, den die Ministerpräsidentenkonferenz am 13. Dezember 2006 beschlossen hatte. Die Toto-Lotto-Gesellschaft in Stuttgart ist derzeit Federführer des Deutscher Lotto- und Totoblocks, des Verbandes der Lottogesellschaften der deutschen Länder.

    Die Mehrheit der Bundesländer wollte bisher das staatliche Monopol auf Glücksspiele bis Ende 2011 verlängern und private Onlineangebote weitgehend verbieten, etwa bei Sportwetten. Mit dem Verbot würde privaten Vermittlern die Geschäftsgrundlage entzogen. Betroffen ist auch der Sport, weil Internetbetreiber oft Sponsoren sind.

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