08.11.2006

Glücksspielverbot wird ausgeweitet

Der Landtag wird das Glücksspielverbot ausweiten. Ein entsprechender Antrag wurde am Mittwoch im Rechtsausschuss einstimmig angenommen. Ausgenommen sind Veranstaltungen von Preisjassen.


Rund 20 einschlägige Betriebe
Da das reine Glücksspiel dem staatlichen Monopol unterliegt, ging man in immer mehr privaten Spiellokalen auf Spiele über, bei denen es nicht auf das Glück alleine ankommt.

Das war bisher vom Veranstaltungsgesetz nicht erfasst. Laut Polizei sind etwa 20 einschlägige Betriebe bekannt.

Die so genannten Geschicklichkeits- und Beobachtungsspiele stellen in Zukunft einen eigenen Straftatbestand dar.


Preisjassen ausgenommen
Mit dem Verbot sollen Folgen für die Spieler wie Spielsucht und Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz ebenso verhindert werden wie etwa Geldwäsche.

Ausdrücklich ausgenommen sind Schaustellerspiele auf Jahrmärkten und die Veranstaltung von Preisjassen.



11.08.2006

Verbot geplant
Privaten Casinos wird der Kampf angesagt

Das Land will den privaten Casinos den Kampf ansagen: Geschicklichkeits- und Beobachtungsspiele, bei denen nicht nur um geringe Beträge gespielt wird, sollen verboten werden.


Gesetzeslücke schließen
Im Entwurf zum neuen Veranstaltungsgesetz soll die Gesetzeslücke geschlossen werden. Die Novelle liegt derzeit zur Begutachtung auf.


Immer mehr private Casinos
Anlass für das geplante Verbot von erwerbsmäßigen Spielen außerhalb des Glückspielmonopols ist, dass es in Vorarlberg immer mehr private Casinos gibt.

Dort werden regelmäßig erwerbsmäßige Spiele veranstaltet, auf die die geltenden Gesetze nicht anwendbar sind.

In Vorarlberg gibt es immer mehr Privat-Casinos. Die Betreiber befinden sich oft in einem rechtlichen Graubereich. Es geht darum, ab wann ein Spiel ein Glücksspiel ist und welche Berechtigung man braucht.

orf.at