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Thema: Wettbüro unterliegt vor Verfassungsgericht

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    31.10.2006

    Allgäuer Wettbüro unterliegt vor dem Bundesverfassungsgericht

    Karlsruhe (dpa/lby) - Vor dem Bundesverfassungsgericht ist ein Allgäuer Wettbüro mit seiner Klage gegen die sofortige Schließung durch die Behörden unterlegen. Der Beschwerdeführer hatte in seiner Gaststätte in einem Ort unweit von Lindau ein privates Wettbüro betrieben, das eine befristete Genehmigung der Vorarlberger Landesregierung hatte.

    Wie das Gericht am Dienstag in Karlsruhe mitteilte, wurde eine gegen die Schließung gerichtete Verfassungsbeschwerde wegen mangelnder Erfolgsaussicht nicht zur Entscheidung angenommen.

    Das Landratsamt Lindau hatte dem Wirt am 31. Mai unter Anordnung des Sofortvollzugs die Annahme und Vermittlung von Sportwetten untersagt und die Schließung für den folgenden Werktag angeordnet. Gegen die sofort vollziehbare Untersagung hatte sich der Betreiber erfolglos vor den Verwaltungsgerichten gewehrt. In der Hauptsache ist gegen seinen Widerspruch noch nicht entschieden.

    Die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts sieht keine Rechte des Mannes verletzt. Die höchsten deutschen Richter verweisen in dem Beschluss auf ihr Grundsatzurteil vom 28. März dieses Jahres. Demnach könnten Sportwetten, die nicht vom Freistaat Bayern veranstaltet werden, weiterhin als verboten angesehen werden, wenn das bestehende staatliche Sportwettenmonopol konsequent am Ziel der Begrenzung der Wettleidenschaft und der Bekämpfung der Wettsucht ausgerichtet werde.

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof habe ausführlich dargelegt, dass der Freistaat die Werbung eingeschränkt und Maßnahmen zur Aufklärung über die Gefahren des Wettens sowie zum Ausschluss Minderjähriger und Angebote zur Suchtprävention ergriffen habe.

    Das Bundesverfassungsgericht hatte im März strengere Vorgaben zum Kampf gegen die Spielsucht verlangt. In der derzeitigen Form seien die Regeln für die Sportwetten verfassungswidrig. Nach den Vorgaben aus Karlsruhe müssen die Länder oder der Bund bis zum 31. Dezember 2007 eine Neuregelung erlassen. Die Bundesländer haben daraufhin angekündigt, die Sportwetten rasch neu regeln.

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    31.10.2006

    Allgäuer Wettbüro bleibt geschlossen

    Ein Allgäuer Wettbüro ist mit einer Verfassungsbeschwerde gegen seine sofortige Schließung Ende Mai durch das Landratsamt Lindau gescheitert. Nach Angaben des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe wurde die Verfassungsbeschwerde wegen mangelnder Erfolgsaussicht nicht zur Entscheidung angenommen.


    Der Beschwerdeführer hatte in seiner Gaststätte in einem Ort nahe Lindau ein privates Wettbüro betrieben. Dafür hatte er eine befristete Genehmigung der Vorarlberger Landesregierung bekommen. Am 31. Mai dieses Jahres hatte das Landratsamt Lindau dem Wirt ab sofort die Annahme und Vermittlung von Sportwetten untersagt und die Schließung für den folgenden Werktag angeordnet. Vor dem Verwaltungsgericht hatte sich der Wirt erfolglos gegen die sofort vollziehbare Untersagung gewehrt. In der Hauptsache ist gegen seinen Widerspruch noch nicht entschieden.

    Auf Grundsatzurteil verwiesen
    Die Verfassungsbeschwerde wurde von der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts abgewiesen. Die Kammer sieht keine Rechte des Mannes verletzt und verweist auf ihr Grundsatzurteil vom 28. März dieses Jahres. Demnach könnten Sportwetten, die nicht vom Freistaat Bayern veranstaltet werden, weiterhin als verboten angesehen werden, wenn das bestehende staatliche Sportwettenmonopol konsequent am Ziel der Begrenzung der Wettleidenschaft und der Bekämpfung der Wettsucht ausgerichtet werde.

    Werbung zurückgefahren
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof habe diesbezüglich aber ausführlich dargelegt, dass der Freistaat die Werbung eingeschränkt habe. Zudem habe das Land Maßnahmen zur Aufklärung über die Gefahren des Wettens sowie zum Ausschluss Minderjähriger und Angebote zur Suchtprävention ergriffen.

    Strengere Auflagen festgelegt
    Das Bundesverfassungsgericht hatte im März strengere Vorgaben zum Kampf gegen die Spielsucht verlangt. In der derzeitigen Form seien die Regeln für die Sportwetten verfassungswidrig. Nach den Vorgaben aus Karlsruhe müssen die Länder oder der Bund bis zum 31. Dezember 2007 eine Neuregelung erlassen. Die Bundesländer haben daraufhin angekündigt, die Sportwetten rasch neu regeln.

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