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Thema: 1,77 Millionen Euro erschwindelt und verzockt

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    06.10.2006

    SPIELSUCHT MACHTE ALFRED B. ZUM VERBRECHER

    Betrügerischer Versicherungsvertreter aus Oberkotzau zu fünf Jahren verurteilt - Gutgläubige Geldgeber in die Falle gelockt

    Wegen Betrugs an gutgläubigen Kleinanlegern ist der 65 Jahre alte Versicherungsvertreter Alfred B. aus Oberkotzau am Donnerstag zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann hatte mit dem erschwindelten Geld – insgesamt 1,77 Millionen Euro – seine Spielsucht finanziert (wir berichteten).

    HOF – Im Saal 017 des Hofer Justizgebäudes ist kein Sitzplatz mehr frei, als Vorsitzender Richter Dr. Wolfgang Schiener nach sechs Tagen Beweisaufnahme sein Urteil verkündet. Viele der Zuhörer gehören zu den von Alfred B. Betrogenen, manche haben dem scheinbar so ehrenwerten Versicherungsagenten ihre gesamten Ersparnisse anvertraut, weil sie seine Lügengeschichten glaubten.

    Auch beim Urteil zeigt der Mann auf der Anklagebank keine äußere Regung. Den Spruch, der immerhin zwei Jahre über dem Antrag seines Verteidigers liegt, nimmt er wortlos hin. Alfred B. wird knapp 70 sein, wenn er aus dem Gefängnis kommt. Für die Geprellten im Publikum ist es eine gewisse Genugtuung, dass das Gericht in seinem Urteil dennoch keine Milde walten lässt. Die „strafschärfenden Aspekte“ hätten in diesem Fall eindeutig das gravierendere Gewicht, erläutert Dr. Schiener.

    Kurz skizziert er, was nach Überzeugung des Gerichts erwiesen ist: Seit Anfang der neunziger Jahre hat Alfred B. privaten Anlegern versprochen, ihr Kapital Gewinn bringend im Ausland anzulegen. „Der Angeklagte hatte aber nie vor, das Geld zu investieren“, sagt Schiener. „Vielmehr verwendete er es für seinen Lebensunterhalt und vor allem zur Finanzierung seiner Spielsucht. Kleinere Summen benutzte er für Rückzahlungen, um so sein Schneeballsystem aufrecht halten zu können.“

    147 Betrugsfälle listet das Urteil auf, alle begangen zwischen Dezember 2000 und Dezember 2005 (vorher liegende Taten sind mittlerweile verjährt). 1,77 Millionen Euro hat B. in diesem Zeitraum ergaunert, vor allem von langjährigen Versicherungskunden in den Landkreisen Hof und Kulmbach. Allein in Helmbrechts gingen ihm 21 Familien auf den Leim.


    Blauäugig und naiv
    Seit Jahrzehnten war der stets makellos gekleidete Mann mit dem dicken Mercedes bei den Betrogenen bekannt. „Ein Vertrauensvorschuss, den er gründlich missbrauchte“, urteilt der Vorsitzende Richter. Denn just wenn eine Lebensversicherung ausgezahlt wurde, war B. zur Stelle mit seinem attraktiven „Anlage-Vorschlag“.

    Dabei machten es die Opfer dem Angeklagten oft nicht schwer. Meist ältere, geschäftlich sehr unerfahrene Menschen hatte sich B. gezielt ausgesucht. Blauäugig, naiv und gutgläubig tappten sie in seine Falle. „Die Geldgeber trifft durchaus ein Mitverschulden“, sagt Dr. Schiener. „Bevor sie dem Angeklagten nur einen Cent gaben, hätten alle Warnleuchten angehen müssen. Die vagen Angaben von der Anlage irgendwo im Ausland, die außergewöhnlichen Umstände bei der Bargeld-Übergabe und vor allem die ganz utopischen Zinszahlen: So leichtgläubig sollte man nicht sein.“

    Doch der Richter zeigt auch Verständnis für die Betrogenen, angesichts der scheinbar absoluten Vertrauenswürdigkeit des Angeklagten. Dieser sei „vollends skrupellos“ vorgegangen und habe sich seinen Opfern gegenüber völlig gefühllos gezeigt. „Er verstand es immer wieder, Menschen dazu zu bringen, ihm ihr Erspartes anzuvertrauen. Und er wusste ganz genau, dass sie alle leer ausgehen würden.“

    Mit dreisten und schamlosen Ausreden habe er Anleger, die ihr Geld zurückhaben wollten, immer wieder vertröstet, habe Krankheiten vorgeschoben oder erfunden. Geldgebern, die ihr Kapital an der Steuer vorbei vermehren wollten, habe er mit der Steuerfahndung gedroht.

    Lügengebäude
    Seine Lügengebäude habe er „auf verwerfliche Weise“ konstruiert, um sein rechtswidriges Verhalten fortsetzen zu können. Als „Gipfel der Geschmacklosigkeit“ und „Höhepunkt der Abgebrühtheit“ bezeichnet der Richter die Lügengeschichte vom Autounfall seiner Tochter: „Er ließ sie erst verunglücken, dann monatelang im Koma liegen und schließlich sterben.“ Für das Gericht besteht kein Zweifel, dass es sich um besonders schwere Fälle des Betrugs handelt, dennoch: Es muss dem Angeklagten zu Gute halten, dass er möglicherweise sein Handeln nur noch eingeschränkt steuern konnte. Ein Sachverständiger hatte B. bescheinigt, er sei pathologisch spielsüchtig. Der Richter: „Das Spielen hat seinen ganzen Lebensablauf bestimmt, es war ein Ritual.“

    Allein im deutschen Lotto habe er Woche für Woche zwischen 2000 und 5000 Euro eingesetzt. Zudem sei er zumindest zeitweise fast täglich nach Böhmen gefahren, um Roulette zu spielen. Auch wenn sich nicht mehr feststellen lasse, wie viel des ergaunerten Geldes Alfred B. verzockte, müsse man davon ausgehen, dass es der weitaus größte Teil gewesen sei.

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