06.10.2006

Verbot von privaten Sportwetten bestätigt

Private Wettbüros dürfen in Rheinland-Pfalz grundsätzlich keine Sportwetten ausländischer Buchmacher vermitteln. Das hat das Koblenzer Oberverwaltungsgericht entschieden.

Weder die Wettbüros noch die im Ausland ansässigen Buchmacher hätten die landesrechtlich erforderliche Konzession, urteilten die Richter (6 B 10895/06.OVG).

Der Beschluss betrifft 14 Verfahren aus allen Landesteilen, darunter Diez/Lahn, Kaiserslautern und Landau. Dabei ging es um Buchmacher aus dem EU-Ausland.

Hintergrund des Verfahrens ist unter anderem eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom März. Sie erklärte das staatliche Monopol auf Sportwetten für zulässig. Zugleich verlangten die Richter stärkere Vorgaben zur Bekämpfung der Spielsucht. Nach dem Urteil waren viele Bundesländer rigoroser gegen private Wettbüros vorgegangen und hatten die Vermittlung und Bewerbung illegaler Sportwetten verboten.

Das Mainzer Verwaltungsgericht hatte Mitte September dagegen für die Wettanbieter entschieden und die Schließung mehrerer Annahmestellen von ausländischen Sportwettenanbietern trotz entsprechender Anordnungen der Kommunen vorerst untersagt. Nach Auskunft des OVG ist jedoch auch dieses Verfahren inzwischen in Koblenz anhängig und soll innerhalb der kommenden Wochen entschieden werden.

swr.de