05.10.2006

Betrüger muss für fünf Jahre hinter Gitter

Das Landgericht Hof hat einen besonders dreisten Betrüger zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt. Der 65-jährige Versicherungsvertreter hatte Kleinanleger in 147 Fällen um insgesamt 1,77 Millionen Euro gebracht. Mit dem Geld finanzierte der Mann zwischen Dezember 2000 und Dezember 2005 seine Spielsucht.

Der Täter habe das Vertrauen der Anleger gründlich missbraucht, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Schiener in der Urteilsbegründung. Vor allem ältere Menschen hätten durch das "skrupellose und dreiste Vorgehen" des 65-Jährigen ihre Ersparnisse verloren. Als die versprochenen Zinsen ausblieben, habe der Mann die Anleger mit Ausreden hingehalten. Um das Geld nicht zurückzahlen zu müssen, schreckte der Vertreter auch vor Drohungen mit der Steuerfahndung nicht zurück. Sogar den Tod seiner eigenen Tochter erfand er, damit sein Betrug nicht auffliegt.

Geldübergabe auf Parkplätzen

Allerdings wies Schiener den Geschädigten eine gewisse Mitschuld zu. Die außergewöhnlichen Umstände der Geldgeschäfte hätten bei ihnen "alle Warnlampen angehen" lassen müssen. So fanden Geldübergaben manches Mal auf Parkplätzen statt und der 65-Jährige stellte Zinsen von bis zu 30 Prozent in Aussicht. "So leichtgläubig sollte man nicht sein", so Schiener. Allerdings sei der Angeklagte "skrupellos bei seinen Taten und gefühllos gegenüber seinen Opfern" vorgegangen. Der Mann habe nie beabsichtigt, das Geld anzulegen oder an die Sparer zurückzuzahlen.

br-online.de