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Thema: NKL und SKL als Opfer um das Monopol zu retten?

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    16.09.2006

    Macht Klassenlotterie süchtig?

    Glücksspiele: NKL sieht durch Gesetzentwurf 16 000 Jobs in Gefahr. Werbung über Briefe und TV soll untersagt werden. Länder wollen Staatsvertrag abschließen.
    Von Rolf Zamponi

    Die staatlichen Klassenlotterien NKL in Hamburg und SKL in München bangen um ihre Zukunft. Hintergrund sind die jetzt vorgeschlagenen Einschränkungen bei der Werbung über Fernsehen, Post und Telefon. "Wenn wir künftig nicht mehr mit unseren Kunden per Telefon und Briefsendungen in Kontakt treten dürfen, geraten bundesweit insgesamt 16 000 Arbeitsplätze in Gefahr", sagte Jan Christiansen, Marketing- und Vertriebsleiter der NKL, am Freitag dem Abendblatt. In die Berechnungen sind neben der NKL mit 60 Beschäftigten in der Zentrale auch die SKL sowie die Beschäftigten von Lotterieeinnehmern wie Faber oder Günther, Call Center und Druckereien mit eingeschlossen.

    Hintergrund für die Existenzangst der Lotterien ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Sportwetten von Ende März. Das staatliches Wettmonopol knüpfte das Gericht dabei an die Bekämpfung der Spielsucht und eine eingeschränkte Werbung. Jetzt liegt ein erster Gesetzentwurf vor, mit dem "Wett-Angebote allgemein geregelt werden sollen", wie Sebastian Panknin, Sprecher der Hamburger Finanzbehörde, sagt. Die Überlegungen der Länder sollen in einen Staatsvertrag münden, dem alle 16 Ministerpräsidenten zustimmen müssen.

    Knackpunkt: In dem Entwurf, den Nordrhein-Westfalen und Bayern vorgelegt haben, werden sämtliche Werbesendungen für SKL und NKL verboten, wie Lothar Knaus, der Sprecher des Stuttgarter Finanzministerium bestätigt. Und: Vor diesem Hintergrund dürfte auch die Zukunft des telefonischen Verkaufs von Losen in Frage gestellt werden.

    "Wir sind aber gezwungen, unsere Kunden mit Prospekten, Mailings, Anrufen oder über das Internet zu erreichen", sagt NKL-Marketing-Chef Christiansen. "Das ist zwingend für ein Geschäft, das wie ein Versandhandel aufgebaut ist." Dazu komme, dass gerade bei den Klassenlotterien erst Monate nach dem Kauf der Lose die hohen Gewinne und der Jackpot ausgespielt würden. "Das kann aber kaum die Spielsucht fördern."

    Im Gegensatz dazu stehen laut NKL Glücksspiele, bei denen die Spieler nach Verlusten sofort Einsätze nachwerfen können - wie etwa an Automaten oder auch in Casinos. Noch nach den Sportwetten und Lotto rangierten die Klassenlotterien dagegen ganz unten auf der Gefahren-Skala, heißt es. "Für uns aber", klagt Christiansen, "sollen nun die härtesten Richtlinien gelten. Unsere Existenz ist massiv gefährdet."

    Denn auch Anrufe könnten künftig nicht mehr gestattet sein. "Dabei halten wir uns strikt daran, dass nur bei Kunden nachgefragt wird, die bei Befragungen, freien Gewinnspielen oder bei Versandhäusern wie Quelle und Otto ihr Interesse bestätigt haben", versichert Christiansen. Selbst die SKL-Show mit Günther Jauch und "Mega clever, die NKL-Show" auf SAT 1 scheinen in Gefahr. "Es ist jedenfalls fraglich, ob unsere Show mit Barbara Eligmann und Wigald Boning fortgesetzt werden kann", heißt es von der NKL aus Hamburg. Denn im Gesetzentwurf sei auch ein Verbot von Werbung im TV enthalten.

    Entschieden ist die Zukunft der Lotterien noch nicht. "Der vorliegende Entwurf muss nun im Einzelnen beraten werden", sagt Baden-Württembergs Finanzminister Gerhard Strathaus. Die Süddeutschen wollen "differenzierte Regelungen für die verschiedenen Lotterien in Betracht ziehen" und als Maßstab "die Suchtgefahr durch das jeweilige Glücksspiel" in Betracht ziehen. "Wir wollen zunächst die Diskussion abwarten", so Hamburgs Finanzbehörden-Sprecher Panknin.

    Immerhin: Die Bundesländer, die selbst aufgeteilt in sechs süddeutsche und zehn nordwestdeutsche Länder die Träger der beiden Klassenlotteriegesellschaften sind, erhielten zuletzt allein aus Lotteriesteuern und Gewinnen von NKL und SKL 300 Millionen Euro in ihre Kassen.

    Doch bei der NKL sieht Marketing-Chef Christiansen durchaus Gefahr in Verzug. So fordert das Bundesverfassungsgericht in bezug auf die Sportwetten eine Gesetzesänderung bis Ende 2007. Christiansen: "Wenn dies auch für ein umfassenderes Gesetz gelten soll, muss der Entwurf bis Ende des Jahres stehen. Denn für die Ratifizierung durch die 16 Länderparlamente ist dann sicher noch einmal ein Jahr notwendig."

    abendblatt.de
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