01.02.2005
Weiteres Gutachten im Spielbankprozess
Baden-Baden (lsw) - Mehr als ein Jahr nach Beginn des Baden-Badener Spielbankprozesses hat ein Gutachter einem angeklagten ehemaligen Bankangestellten pathologische Spielsucht attestiert. Unklar ist jedoch, ob der als "Hansi von der Bank" bekannt gewordene Mitarbeiter der Offenburger Sparkasse deswegen geschäftsunfähig war und das Kreditinstitut die veruntreuten Gelder von der Spielbank zurückverlangen kann. Das Landgericht Baden-Baden habe zu dieser Frage ein ergänzendes Gutachten in Auftrag gegeben. Die Sparkasse Offenburg/Ortenau klagt in einem Zivilverfahren gegen die Spielbank Baden-Baden auf Rückzahlung von drei Millionen Euro. Nach ihrer Ansicht war der ehemalige Firmenkundenberater wegen seiner Spielsucht geschäftsunfähig. Daher seien die von ihm geschlossenen Spielverträge nichtig. Die ehemaligen Betreiber der Spielbank hätten ihn jedoch immer wieder an den Spieltisch gelassen.