31.01.2005
Bundesverfassungsgericht kündigt Grundsatzurteil zum Glücksspielmarkt an
Staatliches Wettmonopol wankt
Nach dem Wettskandal um manipulierte Fußballspiele gerät jetzt auch das staatliche Glücksspielmonopol in Deutschland erheblich unter Druck. Wie das Handelsblatt aus Anwaltskreisen erfuhr, hat das Bundesverfassungsgerichts zwei beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster anhängige Verfahren wegen illegaler Vermittlung von Sportwetten gestoppt.
Vor weiteren Urteilen gegen private Anbieter wollen die Karlsruher Richter offenbar selbst über das Glücksspiel-Monopol in Deutschland entscheiden. Experten rechnen damit, dass das Bundesverfassungsgericht noch im Frühsommer 2005 den deutschen Glücksspielmarkt weitgehend liberalisieren wird.
In einem dem Handelsblatt vorliegenden Schreiben des Bundesverfassungsgerichts an die zuständigen NRW-Behörden heißt es, das OVG Münster solle „vorerst von Vollstreckungsmaßnahmen absehen“. Der erste Senat des obersten deutschen Gerichts wolle zunächst „eine umfassende Klärung der Rechtslage herbeiführen“. Experten erwarten, das Karlsruhe den Glücksspielmarkt in Deutschland weitgehend liberalisieren und das Monopol des staatlichen Wettanbieters Oddset zumindest weitgehend außer Kraft setzen wird.
Im Fußball-Betrugsskandal, in dessen Zentrum der geständige Schiedsrichter Robert Hoyzer steht, hat die Berliner Justiz die ersten Haftbefehle erlassen. Drei Männer, denen gewerbs- und bandenmäßiger Wettbetrug vorgeworfen wird, kamen in Untersuchungshaft. Ihnen drohen jeweils bis zu zehn Jahren Gefängnis. Bei den Samstagsspielen der Bundesliga protestierten Fußballfans wegen des Skandals um manipulierte Spiele zum Teil massiv gegen Schiedsrichter.