17.01.2005
Pech im Spiel und vor Gericht
Spielsüchtiger forderte von Casinos Austria Verluste aus Deutschland zurück.
WIEN (kom). Ähnlich enden wollend wie seine Glücksserien bei Roulette & Co. war der Erfolg eines geradezu krankhaften Spielers vor Gericht. Der Mann hatte sich in einem Moment der Einsicht in den - mathematisch gesicherten - Umstand, dass am Ende doch immer das Kasino gewinnt, zum Selbstschutz gegen weitere Spiele sperren lassen. Als er mit seinen Spieleinsätzen aber ins benachbarte Bayern auswich, war es mit dem Schutz vorbei.
Immerhin: Die trotz Selbstsperre in Österreich erlittenen Verluste von 50.000 Euro müssen die Casinos Austria ihm zurückzahlen. Dies vor allem deshalb, weil der Spielsüchtige den eigenen Ausschluss gemeinsam mit seiner Frau beantragt hatte und daher nicht allein in der Lage war, ihn rückgängig zu machen. Indem die Casinos Austria ihn dennoch spielen ließen, handelten sie vertragswidrig und machten sich ersatzpflichtig.
Nicht haben sie sich jedoch auch verpflichtet, die Sperre nach Deutschland zu melden, auch wenn - wie sich nachträglich herausstellte - das Ehepaar daran interessiert gewesen wäre. Weitere 284.302 Euro Einsatz sind deshalb dahin. Auch der OGH sah keine von ihm zu korrigierende krasse Fehlbeurteilung in dem Urteil, dass das Ehepaar selbst auf eine Sperre auch im Ausland hätte drängen müssen (3 Ob 226/04p).