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Thema: Schließung aller illegaler Wettbüros in Südhessen

  1. #1
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    Standard

    Aufgrund des Strafgesetzbuches (§ 284 StGB), des Sportwetten- und
    Lottogesetzes sowie des Urteils des Hessischen
    Verwaltungsgerichtshofes vom 27. Oktober 2004 sind öffentliche nicht
    genehmigte Sportwetten in Hessen durch private Anbieter nicht
    zulässig.

    Die Hessische Landesregierung hatte angekündigt, gegen die
    Anbieter illegaler Sportwetten vorzugehen. In Hessen existiert wie in
    anderen Bundesländern ein staatliches Monopol für Sportwetten, dessen
    Zweckbestimmung sich aus der anteiligen Beteiligung des organisierten
    Sports an Lotto und staatlichen Sportwettenumsätzen herleitet. Der
    organisierte Sport erhält 2,75 Prozent, maximal 19,2 Millionen Euro
    aus diesen Umsätzen. Das Geld wird u.a. in Initiativen zur
    Prävention, Integration und in Projekte des Leistungs- und
    Schulsportes investiert, ebenso in Übungsleiterausbildung im
    Landessportbund Hessen, die Förderung von Baumaßnahmen der Vereine
    und die Bezuschussung langlebiger Sportgeräte. Diese Zuschüsse sind
    ein Eckpfeiler des organisierten Sportes. Von der Wettfreude der
    Bürger profitieren knapp 8.000 Sportvereine mit über 2,1 Millionen
    Mitgliedern. Aus diesen Gründen ist die Monopolstellung in einem
    Staatsvertrag festgelegt und im Hessischen Lotteriegesetz geregelt.

    Die Betreiber von Sportwettbüros in Südhessen wurden deswegen von
    den zuständigen Ordnungsämtern bereits im vergangenen Jahr
    aufgefordert den Wettbetrieb einzustellen. Auch entsprechende Anträge
    von Betreibern auf Erteilung von Erlaubnissen zum Vermitteln von
    Sportwetten sind abgelehnt worden. Die überall neu eröffneten
    Sportwettbüros – allein in Südhessen 35 - sind als Veranstaltungsorte
    illegalen Glücksspiels anzusehen, da eine Genehmigung wegen der zuvor
    genannten gesetzlichen Regelung bisher in keinem Fall erteilt wurde
    und auch nicht erteilt werden wird.

    Einige Wettbüros sind nach den Erkenntnissen und längeren
    Beobachtungen des Polizeipräsidiums Südhessens auch ein Hort für fast
    alle Arten von Kriminalität. Angefangen von Falschgelddelikten über
    Geldwäsche, Steuerhinterziehung bis hin zu Gewaltdelikten, die
    schlimmstenfalls wie kürzlich in Rüsselsheim sogar tödlich enden.
    13.01.2005

    Schließung aller illegaler Wettbüros in Südhessen

    Am Donnerstag, 13. Januar 2005, wurden in Südhessen alle 35
    Sportwettbüros in Darmstadt, Ober-Ramstadt, Dieburg, Babenhausen,
    Lampertheim, Bürstadt, Heppenheim, Bensheim, Lorsch, Viernheim,
    Rüsselsheim, Walldorf, Bischofsheim, Erbach, Beerfelden, Michelstadt
    und Höchst auf Grund richterlicher Beschlüsse von der
    Staatsanwaltschaft Darmstadt, Beamtinnen und Beamte des
    Polizeipräsidiums Südhessen und starken Kräften der Hessischen
    Bereitschaftspolizei durchsucht.

    Im Zuge dieses Einsatzes wurden in den Wettbüros insgesamt 150
    Personen angetroffen und überprüft.

    Es wurde umfangreiches Beweismaterial gesichtet und
    sichergestellt. Gleichzeitig wurde den Betreibern per
    Ordnungsverfügung der Betrieb von Sportwettbüros untersagt und deren
    sofortige Schließung angeordnet. Entsprechende Überwachungsmaßnahmen
    zur Einhaltung der Schließungen sind geplant.

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