Aufgrund des Strafgesetzbuches (§ 284 StGB), des Sportwetten- und
Lottogesetzes sowie des Urteils des Hessischen
Verwaltungsgerichtshofes vom 27. Oktober 2004 sind öffentliche nicht
genehmigte Sportwetten in Hessen durch private Anbieter nicht
zulässig.
Die Hessische Landesregierung hatte angekündigt, gegen die
Anbieter illegaler Sportwetten vorzugehen. In Hessen existiert wie in
anderen Bundesländern ein staatliches Monopol für Sportwetten, dessen
Zweckbestimmung sich aus der anteiligen Beteiligung des organisierten
Sports an Lotto und staatlichen Sportwettenumsätzen herleitet. Der
organisierte Sport erhält 2,75 Prozent, maximal 19,2 Millionen Euro
aus diesen Umsätzen. Das Geld wird u.a. in Initiativen zur
Prävention, Integration und in Projekte des Leistungs- und
Schulsportes investiert, ebenso in Übungsleiterausbildung im
Landessportbund Hessen, die Förderung von Baumaßnahmen der Vereine
und die Bezuschussung langlebiger Sportgeräte. Diese Zuschüsse sind
ein Eckpfeiler des organisierten Sportes. Von der Wettfreude der
Bürger profitieren knapp 8.000 Sportvereine mit über 2,1 Millionen
Mitgliedern. Aus diesen Gründen ist die Monopolstellung in einem
Staatsvertrag festgelegt und im Hessischen Lotteriegesetz geregelt.
Die Betreiber von Sportwettbüros in Südhessen wurden deswegen von
den zuständigen Ordnungsämtern bereits im vergangenen Jahr
aufgefordert den Wettbetrieb einzustellen. Auch entsprechende Anträge
von Betreibern auf Erteilung von Erlaubnissen zum Vermitteln von
Sportwetten sind abgelehnt worden. Die überall neu eröffneten
Sportwettbüros – allein in Südhessen 35 - sind als Veranstaltungsorte
illegalen Glücksspiels anzusehen, da eine Genehmigung wegen der zuvor
genannten gesetzlichen Regelung bisher in keinem Fall erteilt wurde
und auch nicht erteilt werden wird.
Einige Wettbüros sind nach den Erkenntnissen und längeren
Beobachtungen des Polizeipräsidiums Südhessens auch ein Hort für fast
alle Arten von Kriminalität. Angefangen von Falschgelddelikten über
Geldwäsche, Steuerhinterziehung bis hin zu Gewaltdelikten, die
schlimmstenfalls wie kürzlich in Rüsselsheim sogar tödlich enden.
13.01.2005
Schließung aller illegaler Wettbüros in Südhessen
Am Donnerstag, 13. Januar 2005, wurden in Südhessen alle 35
Sportwettbüros in Darmstadt, Ober-Ramstadt, Dieburg, Babenhausen,
Lampertheim, Bürstadt, Heppenheim, Bensheim, Lorsch, Viernheim,
Rüsselsheim, Walldorf, Bischofsheim, Erbach, Beerfelden, Michelstadt
und Höchst auf Grund richterlicher Beschlüsse von der
Staatsanwaltschaft Darmstadt, Beamtinnen und Beamte des
Polizeipräsidiums Südhessen und starken Kräften der Hessischen
Bereitschaftspolizei durchsucht.
Im Zuge dieses Einsatzes wurden in den Wettbüros insgesamt 150
Personen angetroffen und überprüft.
Es wurde umfangreiches Beweismaterial gesichtet und
sichergestellt. Gleichzeitig wurde den Betreibern per
Ordnungsverfügung der Betrieb von Sportwettbüros untersagt und deren
sofortige Schließung angeordnet. Entsprechende Überwachungsmaßnahmen
zur Einhaltung der Schließungen sind geplant.