Gericht entscheidet in letzter Instanz: 9Live betreibt kein Glücksspiel

24.05.2005 - 10:15 Uhr, NEUN LIVE Fernsehen GmbH & Co. KG [Pressemappe]
Ismaning/München (ots) -




Landgericht Freiburg: TV-Gewinnspiele von 9Live sind kein
unerlaubtes Glücksspiel / Kammer bestätigt bisher geltende
Rechtsauffassung / Christiane zu Salm: "Das Urteil untermauert
einmal mehr unser Geschäftsmodell"

Die Quizsendungen bei 9Live sind kein unerlaubtes Glücksspiel. Das
hat das Landgericht Freiburg in einem nun verkündeten Urteil
entschieden.

Erstmals ist damit die gängige Rechtsauffassung zu
TV-Gewinnspielen in einem rechtskräftigen Urteil festgehalten. Mit
seiner letztinstanzlichen Entscheidung schließt sich das Landgericht
ausdrücklich der Beurteilung der Staatsanwaltschaft München I an, die
im April letzten Jahres ihre Ermittlungen gegen 9Live nach intensiver
Prüfung eingestellt hatte.

Christiane zu Salm, Vorstandsvorsitzende der Euvia Media AG,
begrüßte die Entscheidung: "Das Urteil untermauert die
Grundprinzipien unseres Geschäftsmodells. Wir sind ein Quizsender.
Unsere Gewinnspiele haben mit Glücksspiel nichts zu tun. Unser
Geschäft ist auf Nachhaltigkeit ausgelegt. Wir sehen uns in unserem
Kurs bestätigt."

Die Kosten pro Anruf bei 9Live sind der Entscheidung des Gerichts
zufolge ein unerheblicher Einsatz. Bereits deshalb fallen die
Quizsendungen nicht unter das Verbot für unerlaubtes Glücksspiel nach
§ 284 StGB.

Die Berufungskammer widersprach damit der Auffassung einer
Amtsrichterin des Amtsgerichts Freiburg.

Eine Revision gegen das Urteil schloss das Gericht aus.

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