Über den neuen Glücksspielstaatsvertrag wird meistens nur mit Bezug auf Online-Anbieter berichtet. Doch er befasst sich ebenso mit den zahlreichen Spielhallen in Deutschland. Die Länder besprechen derzeit die Einzelheiten und führen Abstimmungen durch. Mindestens 13 der 16 Bundesländer müssen einwilligen, damit er seine Gesetzeskraft erhält.

Alarm schlägt jetzt der Automaten-Verband, nachdem das neue Regelwerk in Baden-Württemberg durchgewunken wurde. Dieser ist der Auffassung, dass etwa 80 Prozent der Spielhallen und Arbeitsplätze in der Branche gefährdet sind. Denn bleibt es beim aktuellen Regelwerk, müssten zahlreiche Spielhallen zum 30. Juni 2021 schließen. Dies wäre mit etwa 8.000 Jobs verbunden.

Im Landtag von Baden-Württemberg hatte sich eine zu schwache Opposition gegen den Glücksspielstaatsvertrag gebildet. Ernsthafte Einwände hatte lediglich die FDP. Jetzt soll es zur Novellierung im Landesrecht kommen, damit dieses mit dem Staatsvertrag in Einklang steht.

Konkret werden die Spielhallen vom geforderten Mindestabstand bedroht. Dieser sieht nicht nur 500 Meter zwischen zwei Betrieben dieser Art vor. Ebenso gilt es den halben Kilometer zu Kinder- und Jugendeinrichtungen einzuhalten.

Da es sich um ein sehr lukratives Geschäft handelt und Spieler andere Wege finden werden, droht eine massive Verschiebung hin zum Schwarzmarkt. Dann drehen sich die Walzen eben umso häufiger in geheimen Hinterzimmern.

Der Automaten-Verband von Baden-Württemberg warnt deshalb: „Wir brauchen eine Regulierung nach Qualität, nicht mit dem Zollstock.“ Er hält Mindestabstände im digitalen Zeitalter für unangebracht. Vielmehr sei die Umsetzung und Kontrolle des Jugendschutzes vor Ort relevant.

Rückenwind erhält die Branche aus den Kommunen. Vom Städtetag in Baden-Württemberg hieß es: „Beispiele aus der Praxis zeigen, dass der pauschale Mindestabstand in Einzelfällen bei der Umsetzung des städtebaulich geprägten Vergnügungsstättenkonzepts hinderlich sein kann.“ Stattdessen lautet die Empfehlung, eine individuelle Anpassung vornehmen zu können, wenn es die örtlichen Gegebenheiten verlangen.