Jetzt kann es den Bayrischen Spielbanken nicht schnell genug gehen. Nachdem der Freistaat die Corona-Maßnahmen sehr weitrechend gelockert hat, soll der Spielbetrieb ab dem 11. Mai 2020 wieder aufgenommen werden.
Mitarbeiter und Gäste müssen sich dann an die „Vierte Bayrische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ halten. Was dies im Detail bedeutet, will man bis zur Wiedereröffnung noch klar definieren.
Dabei dürfte es um Hygienekonzepte sowie die Einhaltung des Mindestabstands gehen.