Wer im Restaurant oder seiner Stammkneipe gern an Spielautomaten daddelt, hat künftig weniger Auswahl. Ab dem 10. November 2019 greift die Neuordnung für Geldspielgeräte. Gem. § 3 Abs. 1 der Spielverordnung müssen Gastronomen die Zahl der Spielautomaten von drei auf zwei reduzieren. Wer sich nicht daran hält, dem drohen ein Bußgeld und die Konfiszierung der Slot Machine.
Betroffene Unternehmer müssen nun ihre Leasingverträge prüfen. Eventuell bleibt gar nicht mehr genug Zeit, um diese fristgemäß zu kündigen. Sollte diese über den Stichtag hinausgehen, ist zumindest der Spielautomat abzuschalten. Am besten inkl. der Verwahrung in einem für Gäste nicht zugänglichen Raum.
Bis zuletzt hielten sich noch Gerüchte, dass ein drittes Gerät auch nach dem 10. November noch zulässig sei. Allerdings spricht es der Gesetzestext ganz klar aus. Weshalb ab diesem Tag mit verstärkten Kontrollen der Ordnungsbehörden zu rechnen ist.
Quelle: Fachverband Gastronomie-Aufstellunternehmer e.V.