Nicht nur im Online Glücksspiel versucht die deutsche Regierung ihr Monopol zu halten. Auch Bundesländer machen den Spielhallen-Betreibern das Leben schwer. Mit dem Mindestabstand zu Schulen und Einrichtungen für Jugendliche, haben sie so eine Schranke etabliert. Zwar durch eine Übergangsfrist gemildert, aber die Regel bedroht dennoch viele Existenzen. Jene der Unternehmer und ihrer Angestellten.
Zum 1. Juli 2021 steht der Stichtag für viele Spielhallen in Rheinland-Pfalz. 342 Spielhallen verlieren auf einen Schlag ihre Lizenzen. Sie können mit ihrem aktuellen Standort den geforderten Mindestabstand nicht einhalten. Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, untersagen die Behörden ihren weiteren Betrieb. Natürlich leisten die Betreiber großen Widerstand, aber wie stehen ihre Chancen?
In 2012 legte die Regierung mit ihrem Glücksspielstaatsvertrag den Grundstein dafür. Dieser wird oft wegen seiner mangelhaften Praxisnähe im Online Glücksspiel zitiert. Jedoch beinhaltet der Vertrag auch viele Möglichkeiten für die Bundesländer. Ihnen steht es bspw. frei den besagten Mindestabstand zu fordern. Bremen legte sich daraufhin bei 250 Metern fest. Schulen, Jugendtreffs, Sportstätten etc. gelten als solche Einrichtungen. Hier verlängerte man die Lizenzen bereits im Juli 2017 nicht mehr.
Rheinland-Pfalz gewährte eine längere Gnadenfrist und wird ab Juli 2021 die 500 Meter einfordern. Was bspw. in Trier dazu führt, dass 32 von 34 Spielhallen im Stadtzentrum schließen müssen.
Wer sich um eine neue Spielhallen-Lizenz bewirbt, der muss diese und viele andere Auflagen erfüllen. Der Radius von 500 Metern gilt dabei auch zwischen den Spielstätten. Tim Hilbert arbeitet als Justiziar beim Automatenverband Rheinland-Pfalz. Er meint: „Standortverlegungen sind schließlich nicht ohne weiteres möglich – in Wohngebieten sind Spielhallen verboten, in Mischgebieten nur sehr kleine Hallen zulässig, und in Gewerbegebieten muss es Ausnahmegenehmigungen geben.“ Spielhallen-Betreiber können also nicht einfach mal eben umziehen.
Die Kläger wollen sich auf einen Widerspruch berufen: „Im Glücksspielgesetz selbst ist festgehalten, dass staatlich konzessionierte Spielhallen dazu dienen, den Spieltrieb in legale Bahnen zu lenken. Mit der neuen Regelung, die eigentlich einem Totalverbot gleichkommt, wird das konterkariert“, erklärte Hilbert. Eine erste Verfassungsklage wehrte das Bundesverfassungsgericht ab.