Mit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag in 2012, traten neue Regeln für Spielhallenbesitzer in Kraft. Eine davon schreibt einen Mindestabstand zwischen den Einrichtungen vor. Denn in vielen Städten sieht man sie aneinandergereiht. Auch dürfen seitdem nur noch maximal zwölf Geräte pro Spielhalle betrieben werden. Alles rechtens, denn das Bundesverfassungsgericht bestätigte die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz.

Allein in Niedersachsen mussten deswegen rund 700 Spielhallen ihren Betrieb aufgeben. Hierbei entschied der Zufall, weil die zuständige Behörde keine anderweitige Lösung fand. Jens Hauschke ist Sprecher des Verbands der Automatenindustrie. Er schätzt, dass pro Spielhalle zwei bis drei Mitarbeiter eingestellt waren. Somit ist eine vierstellige Zahl von Arbeitsplätzen verloren gegangen. Rein wegen der Willkür des Gesetzgebers und immer unter dem Vorwand, man würde damit die Spielsüchtigen schützen.

Am 30. Juni endete die Übergangsfrist. Bis dahin hatten die Spielhallen die Chance zur Selbstschließung gehabt. Seit Juli entschieden die Kommunen per Los, welche Einrichtung bleiben durfte. Viele Betreiber reichten Klage ein, wovon viele Verfahren noch offen sind. Aktuell schlagen sich alle Gerichte auf die Seite der Regierung.

Dabei sind die Spielhallen mehr als ertragreich, auch für den Fiskus. Knappe 525 Millionen erzielten die niedersächsischen Daddelhallen in 2016. Abzüglich der Gewinnausschüttungen, verblieb noch viel Geld. Was die Betreiber ordnungsgemäß versteuerten. Doch die Spielsucht zu bekämpfen, sei hier das noble Ziel. Immerhin sind etwa 76.000 Menschen in Niedersachen als spielsüchtig einzustufen. Weitere 75.000 würden Anzeichen problematischen Spielverhaltens zeigen. So schätzt es die Niedersächsische Landestellte für Suchtfragen (NLS) die Situation ein.

Was sie mit der steigenden Zahl von Suchtberatungen unterstreicht, wenn es zu einem Glücksspielproblem kommt. Betroffen seien davon fast nur Männer, deren Durchschnittsalter 34 Jahre beträgt.